Die aktuelle Unsicherheit vieler bayerischer Kommunen über die noch gültige Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) hat jetzt auch die Gemeinde Oerlenbach erreicht. Am Dienstag beschloss der Gemeinderat, noch anstehende Zahlungsbescheide und geplante Straßenbaumaßnahmen bis zu einer verbindlichen Regierungsentscheidung auszusetzen.
Wie fast alle unterfränkischen Kommunen - es gibt nur vereinzelte Ausnahmen - hatte auch Oerlenbach die Straßenausbaubeitragssatzung, nach der Anlieger bei Baumaßnahmen in ihrer Straße anschließend zur anteiligen Zahlung herangezogen werden müssen, immer konsequent angewandt. Deshalb hatte der Gemeinderat im vergangenen Jahr folgerichtig beschlossen, die Bescheide für die längst abgeschlossene Sanierung der Heglerstraße den dortigen Anliegern zuzustellen.
Nachdem nun aber die mögliche Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung absehbar geworden ist und die CSU-Landtagsfraktion eine Regierungsentscheidung noch vor den Landtagswahlen angekündigt hatte, will Bürgermeister Franz Kuhn mit dem Versand der Zahlungsbescheide warten. Kuhn: "Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass die Regelung rückwirkend gültig wird, aber sicher ist sicher." Deshalb werde er die Heglerstraßen-Anlieger ausdrücklich informieren, dass es sich bei diesem Vorgehen nur um einen Aufschub, nicht aber um einen vorzeitigen Verzicht auf die Beiträge handele. Denn sollte die von der Regierung noch zu treffende Regelung nur für künftige Straßenausbauten gelten, machte der Bürgermeister deutlich, wären alle Anlieger der Heglerstraße unverändert zur Zahlung der heute gültigen Beiträge verpflichtet. Der Gemeinderat stimmte diesem Verfahrensvorschlag für die Baumaßnahme Heglerstraße einstimmig zu.
Aus demselben Grund beschloss der Gemeinderat, die Sanierung der Eltingshäuser Straße, mit der eigentlich begonnen werden sollte, bis zur Regierungsentscheidung aufzuschieben. Es wäre unklug, war sich der Bürgermeister mit den Gemeinderäten einig, jetzt mit der Baumaßnahme zu beginnen, ohne zu wissen, ab wann eine mögliche Zahlungsbefreiung gilt. Kuhn: "Sobald uns die Entscheidung vorliegt und auch dieser Punkt geklärt ist, können wir die Pläne sofort aus der Schublade ziehen." In der Diskussion wurde allerdings deutlich, dass es auch nach der Regierungsentscheidung im Falle der Eltingshäuser Straße trotz vorliegender Baupläne mit Sicherheit zu einer zusätzlichen Verzögerung kommen wird, da "alle Gemeinden auf die Regierung warten, und es dadurch zu einem Stau kommen wird", den die Baufirmen nur schrittweise abarbeiten könnten. Trotz dieser Annahme stimmte der Gemeinderat geschlossen für ein "Stopp bis zur Regierungsentscheidung".
Wie fast alle unterfränkischen Kommunen - es gibt nur vereinzelte Ausnahmen - hatte auch Oerlenbach die Straßenausbaubeitragssatzung, nach der Anlieger bei Baumaßnahmen in ihrer Straße anschließend zur anteiligen Zahlung herangezogen werden müssen, immer konsequent angewandt. Deshalb hatte der Gemeinderat im vergangenen Jahr folgerichtig beschlossen, die Bescheide für die längst abgeschlossene Sanierung der Heglerstraße den dortigen Anliegern zuzustellen.
Nachdem nun aber die mögliche Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung absehbar geworden ist und die CSU-Landtagsfraktion eine Regierungsentscheidung noch vor den Landtagswahlen angekündigt hatte, will Bürgermeister Franz Kuhn mit dem Versand der Zahlungsbescheide warten. Kuhn: "Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass die Regelung rückwirkend gültig wird, aber sicher ist sicher." Deshalb werde er die Heglerstraßen-Anlieger ausdrücklich informieren, dass es sich bei diesem Vorgehen nur um einen Aufschub, nicht aber um einen vorzeitigen Verzicht auf die Beiträge handele. Denn sollte die von der Regierung noch zu treffende Regelung nur für künftige Straßenausbauten gelten, machte der Bürgermeister deutlich, wären alle Anlieger der Heglerstraße unverändert zur Zahlung der heute gültigen Beiträge verpflichtet. Der Gemeinderat stimmte diesem Verfahrensvorschlag für die Baumaßnahme Heglerstraße einstimmig zu.
Aus demselben Grund beschloss der Gemeinderat, die Sanierung der Eltingshäuser Straße, mit der eigentlich begonnen werden sollte, bis zur Regierungsentscheidung aufzuschieben. Es wäre unklug, war sich der Bürgermeister mit den Gemeinderäten einig, jetzt mit der Baumaßnahme zu beginnen, ohne zu wissen, ab wann eine mögliche Zahlungsbefreiung gilt. Kuhn: "Sobald uns die Entscheidung vorliegt und auch dieser Punkt geklärt ist, können wir die Pläne sofort aus der Schublade ziehen." In der Diskussion wurde allerdings deutlich, dass es auch nach der Regierungsentscheidung im Falle der Eltingshäuser Straße trotz vorliegender Baupläne mit Sicherheit zu einer zusätzlichen Verzögerung kommen wird, da "alle Gemeinden auf die Regierung warten, und es dadurch zu einem Stau kommen wird", den die Baufirmen nur schrittweise abarbeiten könnten. Trotz dieser Annahme stimmte der Gemeinderat geschlossen für ein "Stopp bis zur Regierungsentscheidung".