Die "Abwassersituation zum Thema Abwasserzweckverband Oberes Werntal" stand auf der Tagesordnung der Rannunger Gemeinderatssitzung. Nch 15 Minuten war das Thema ohne einen förmlichen Beschluss des Gremiums erledigt. Sechs der neun Mitglieder hatten einen Antrag mit vier Punkten zur Behandlung im Gemeinderat gestellt. Zwei sind nach Ansicht von Bürgermeister Fridolin Zehner (CSU) und von Geschäftsleiterin Sabine Schröder rechtswidrig, dies sei auch von der Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt worden. Die anderen Forderungen würden sowieso schon umgesetzt.
Worum geht es letztendlich? Bereits seit längerer Zeit ist bekannt und wird im Gemeinderat diskutiert, dass in der Gemeinschaftskläranlage in Geldersheim mehr Abwasser aus Rannungen ankommt oder zumindest gemessen wird, als das Messgerät in Rannungen anzeigt. Wie es zu dieser seltsamen Differenz kommen kann, die natürlich auch Auswirkungen auf die von den Bürgern zu zahlenden Gebühren hat, ist völlig unklar. Ende Januar stand Jürgen Seufert, der technische Leiter der Kläranlage Geldersheim, dem Gemeinderat Rede und Antwort, ohne allerdings zur Lösung des Problems beitragen zu können. Seufert schlug vor, die Schlichtungsstelle im Landratsamt Schweinfurt anzurufen. Alle Gemeinderäte stimmten zu, nur der Bürgermeister war dagegen.
Neun der zwölf Rannunger Gemeinderäte stellten nun am 5. Februar einen Antrag nach Art. 46 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung. Dort heißt es "der Gemeinderat ist auch unverzüglich einzuberufen, wenn es ein Viertel der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder schriftlich oder elektronisch unter Bezeichnung des Beratungsgegenstands verlangt. Die Sitzung muss spätestens am 14. Tag nach ... nach Eingang des Verlangens stattfinden..."
Zunächst verlangten die neun Gemeinderäte, dass der Schriftverkehr von der Planung, Ausführung, Bau, Dokumentation, Beschlüsse und der allgemeine Schriftverkehr zu diesem Thema allen Gemeinderäten zur Verfügung gestellt wird. "Ich habe mich bei der Rechtsaufsicht erkundigt, das geht so nicht", meinte dazu Bürgermeister Fridolin Zehner und Geschäftsleiterin Sabine Schröder ergänzte: "Ich verstehe, dass sie Informationen haben wollen. Das gibt aber die Gemeindeordnung so nicht her. Die Unterlagen kopieren geht nicht, Einsichtnahme im Rathaus in Maßbach ist kein Problem." Wenn die Unterlagen kopiert werden müssten, sei eine Mitarbeiterin im Rathaus eine ganze Woche beschäftigt. "Nicht jeder hat Zeit, tagsüber nach Maßbach zu fahren", meinte Sybille Büttner (Bürgerliste) und Wolfgang Röder (CSU-FW) sagte, er verstehe auch nicht, dass man keine Kopien machen kann. Nur der 2. Bürgermeister Werner Keller meinte: "Der Antrag bringt uns nicht weiter, wir müssen doch keine Angst haben, dass dann etwas unter den Tisch fällt." Sabine Schröder betonte schließlich: "Sie können schon abstimmen, das ist dann aber rechtswidrig." Das sei auch mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgesprochen.
Der zweite Punkt des Antrags lautete: "Mindestens zwei Gemeinderäte sollen zusätzlich zum 1. Bürgermeister bei allen Gesprächen mit der Schlichtungsstelle mit integriert werden und alle Informationen erhalten." Ein derartiger Beschluss sei rechtlich nicht möglich, denn der Bürgermeister sei nach außen hin der Vertreter der Gemeinde und könne dazu nicht gezwungen werden, betonten Fridolin Zehner und Sabine Schröder übereinstimmend, auch die Rechtsaufsichtsbehörde sei dieser Meinung. Er könne nicht durch einen Beschluss des Gemeinderates verpflichtet werden, Mitglieder des Gremiums zu Verhandlungen mitzunehmen, betonte Zehner. Er werde aber den 2. Bürgermeister Werner Keller und auch andere Mitglieder immer wieder hinzuziehen.
In ihrem Antrag forderten die neun Gemeinderäte auch, dass der Sachverständige, der bisher für die Gemeinde tätig war, bis auf weiteres nichts mehr an den Messsystemen kalibrieren, ein- und ausbauen und verändern darf. Außerdem sollen "bis zur Behandlung und Abstimmung im Gemeinderat zu den Anträgen keinerlei Absprachen, Aktivitäten, Veränderungen vorgenommen werden." Diese beiden letzten Teile des Antrages waren unstrittig und würden sowieso schon praktiziert, so der Bürgermeister.
Angesichts der dezenten Hinweise, dass Beschlüsse des Gemeinderates zu den beiden ersten Teilen des Antrags wohl rechtswidrig seien und auch die Rechtsaufsichtsbehörde dieser Meinung sei, wurde nur wenig diskutiert. Am Ende ging die extrem kurze Sitzung 78. Sitzung des Rannunger Gemeinderates aus wie das berühmte Hornberger Schießen.
Worum geht es letztendlich? Bereits seit längerer Zeit ist bekannt und wird im Gemeinderat diskutiert, dass in der Gemeinschaftskläranlage in Geldersheim mehr Abwasser aus Rannungen ankommt oder zumindest gemessen wird, als das Messgerät in Rannungen anzeigt. Wie es zu dieser seltsamen Differenz kommen kann, die natürlich auch Auswirkungen auf die von den Bürgern zu zahlenden Gebühren hat, ist völlig unklar. Ende Januar stand Jürgen Seufert, der technische Leiter der Kläranlage Geldersheim, dem Gemeinderat Rede und Antwort, ohne allerdings zur Lösung des Problems beitragen zu können. Seufert schlug vor, die Schlichtungsstelle im Landratsamt Schweinfurt anzurufen. Alle Gemeinderäte stimmten zu, nur der Bürgermeister war dagegen.
Neun der zwölf Rannunger Gemeinderäte stellten nun am 5. Februar einen Antrag nach Art. 46 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung. Dort heißt es "der Gemeinderat ist auch unverzüglich einzuberufen, wenn es ein Viertel der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder schriftlich oder elektronisch unter Bezeichnung des Beratungsgegenstands verlangt. Die Sitzung muss spätestens am 14. Tag nach ... nach Eingang des Verlangens stattfinden..."
Zunächst verlangten die neun Gemeinderäte, dass der Schriftverkehr von der Planung, Ausführung, Bau, Dokumentation, Beschlüsse und der allgemeine Schriftverkehr zu diesem Thema allen Gemeinderäten zur Verfügung gestellt wird. "Ich habe mich bei der Rechtsaufsicht erkundigt, das geht so nicht", meinte dazu Bürgermeister Fridolin Zehner und Geschäftsleiterin Sabine Schröder ergänzte: "Ich verstehe, dass sie Informationen haben wollen. Das gibt aber die Gemeindeordnung so nicht her. Die Unterlagen kopieren geht nicht, Einsichtnahme im Rathaus in Maßbach ist kein Problem." Wenn die Unterlagen kopiert werden müssten, sei eine Mitarbeiterin im Rathaus eine ganze Woche beschäftigt. "Nicht jeder hat Zeit, tagsüber nach Maßbach zu fahren", meinte Sybille Büttner (Bürgerliste) und Wolfgang Röder (CSU-FW) sagte, er verstehe auch nicht, dass man keine Kopien machen kann. Nur der 2. Bürgermeister Werner Keller meinte: "Der Antrag bringt uns nicht weiter, wir müssen doch keine Angst haben, dass dann etwas unter den Tisch fällt." Sabine Schröder betonte schließlich: "Sie können schon abstimmen, das ist dann aber rechtswidrig." Das sei auch mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgesprochen.
Der zweite Punkt des Antrags lautete: "Mindestens zwei Gemeinderäte sollen zusätzlich zum 1. Bürgermeister bei allen Gesprächen mit der Schlichtungsstelle mit integriert werden und alle Informationen erhalten." Ein derartiger Beschluss sei rechtlich nicht möglich, denn der Bürgermeister sei nach außen hin der Vertreter der Gemeinde und könne dazu nicht gezwungen werden, betonten Fridolin Zehner und Sabine Schröder übereinstimmend, auch die Rechtsaufsichtsbehörde sei dieser Meinung. Er könne nicht durch einen Beschluss des Gemeinderates verpflichtet werden, Mitglieder des Gremiums zu Verhandlungen mitzunehmen, betonte Zehner. Er werde aber den 2. Bürgermeister Werner Keller und auch andere Mitglieder immer wieder hinzuziehen.
In ihrem Antrag forderten die neun Gemeinderäte auch, dass der Sachverständige, der bisher für die Gemeinde tätig war, bis auf weiteres nichts mehr an den Messsystemen kalibrieren, ein- und ausbauen und verändern darf. Außerdem sollen "bis zur Behandlung und Abstimmung im Gemeinderat zu den Anträgen keinerlei Absprachen, Aktivitäten, Veränderungen vorgenommen werden." Diese beiden letzten Teile des Antrages waren unstrittig und würden sowieso schon praktiziert, so der Bürgermeister.
Angesichts der dezenten Hinweise, dass Beschlüsse des Gemeinderates zu den beiden ersten Teilen des Antrags wohl rechtswidrig seien und auch die Rechtsaufsichtsbehörde dieser Meinung sei, wurde nur wenig diskutiert. Am Ende ging die extrem kurze Sitzung 78. Sitzung des Rannunger Gemeinderates aus wie das berühmte Hornberger Schießen.