Es ist der größte Arbeitgeber in Münnerstadt (Kreis Bad Kissingen), der jetzt Kurzarbeit einführt. "Aufgrund eines vorübergehenden Nachfragerückgangs in bestimmten Produktbereichen" sei diese Maßnahme notwendig, teilt das Unternehmen Nipro Pharma Packaging mit.
Der fränkische Standort gehört zum japanischen Nipro-Konzern, der weltweit mehr als 36.000 Mitarbeiter hat und nach letzten Angaben einen Jahresumsatz von rund 495 Milliarden japanischen Yen, umgerechnet rund 2,7 Milliarden Euro, machte. Die jetzt angekündigte Kurzarbeit in Münnerstadt betreffe die Produktbereiche Bulk-Spritzen und D2F.
Nipro führt Kurzarbeit bis Ende des Jahres in zwei Bereichen ein
Bulk-Spritzen sind leere Spritzen, die in großen Mengen geliefert und von den Kunden selbst weiterverarbeitet werden. D2F steht für "Direct-to-Fill". Dabei handelt es sich beispielsweise um Glasfläschchen, die komplett vorbereitet für die Befüllung mit Medikamenten geliefert werden. Wie viele Mitarbeiter in diesen Bereichen von Kurzarbeit betroffen sind, teilt Nipro in seiner Pressemitteilung nicht mit.
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Die Kurzarbeit wird laut Unternehmensinformation zunächst vom 6. Juli bis 31. Dezember 2026 eingeführt. Das bedeute allerdings nicht, dass sie tatsächlich so lange dauert. "Je nach weiterer Entwicklung der Auftragssituation und Arbeitsausfall wird wochenweise individuell geplant."
Nipro betont in seinem Presse-Statement, dass sich die Maßnahme auf bestimmte Bereiche am Standort Münnerstadt beschränke und eine kurzfristige Anpassung an die Auftragslage darstelle. Das Unternehmen habe "erheblich in den Standort Münnerstadt" investiert und stehe "weiterhin fest hinter seinen Mitarbeitern und Kunden".
Was ist Kurzarbeit - und was bedeutet sie für Arbeitnehmer?
Eine Möglichkeit, wie Firmen Entlassungen vermeiden können, ist es, die Beschäftigten in Kurzarbeit zu schicken. Dazu müssen Betriebe gleich zu Beginn den voraussichtlichen Arbeitsausfall an die Arbeitsagentur durch eine Anzeige melden.
Verbunden mit Kurzarbeit sind Entgelteinbußen bei den Beschäftigten, die sich danach richten, wie viele Stunden pro Woche bzw. Monat der Betrieb Kurzarbeit angemeldet hat. Für die Zeit der Kurzarbeit erhält die Firma 60 % des Nettoentgelts für kinderlose Beschäftigte bzw. 67 % für Beschäftigte mit mindestens einem Kind. Diese Summe wird steuerfrei an die Beschäftigten weitergereicht.
Durch das Kurzarbeitergeld verändert sich dein Nettoeinkommen. Hier erfährst du, wie du den Einkommensverlust durch Kurzarbeit steuerlich etwas abfedern kannst.