Wie die Helios Servicegesellschaft Süd GmbH erklärt, begrüßt sie die geplante gesetzliche Erleichterung der Test- und Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen. Demnach entfällt ab dem 1. März die Test- und Maskenpflicht für unsere Mitarbeitenden. Das Tragen von Atemschutzmasken im Umgang mit vulnerablen Personen oder bei sonstiger infektionshygienischer Notwendigkeit wird wie in der Vor-Pandemiezeit selbstverständlich fortgeführt.
In den Helios Kliniken in Bad Kissingen und Hammelburg ergibt sich daraus eine weitere Erleichterung der Besuchsregeln. Besuche sind in Zukunft wieder ohne Covid-Test möglich. Patientinnen und Patienten werden nur noch bei Symptomen via Antigenschnelltest getestet. Bei positivem Antigentest erfolgt ein PCR-Test.
Bis zum 7. April bleibt die FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, beim Arztbesuch und in weiteren medizinischen Einrichtungen bestehen. Wir appellieren weiterhin an die Eigen- und Fremdverantwortung eines jeden Einzelnen, freiwillig Maske zu tragen, sich bei Erkältungs-Symptomen zu testen und bei Erkrankung Zuhause zu bleiben. Mitarbeitende tragen eine Maske bei Betreten eines Patientenzimmers und bei Patientenkontakt.
Corona-Schnelltest von CITEST: Den Testsieger der Stiftung Warentest bei Amazon ansehenDie Helios Kliniken in Bad Kissingen und Hammelburg reagieren damit auf die Änderung der Richtlinien für Krankenhäuser in Bayern, seitens der bayerischen Landesregierung, zum 1. März. Ziel ist es Besucherinnen und Besuchern mit den Änderungen einen leichteren Zugang zu ermöglichen. Gleichzeitig werden die weiterhin geltenden Richtlinien damit eingehalten.
Die restlichen Besucherregeln bleiben weiterhin bestehen. In Bad Kissingen ist ein Besuch täglich zwischen 10:00 und 18:00 Uhr, in Hammelburg zwischen 12:00 und 18:00 Uhr ohne zeitliche Begrenzung möglich. Eine Anmeldung ist in beiden Häusern nicht erforderlich.
In Hammelburg wird darüber hinaus darum gebeten, zum Schutz und aus Rücksicht für die vulnerable Patientenklientel der Geriatrie, die Zahl der Besucher pro Tag und Patient auf zwei Personen zu beschränken.
Während des gesamten Aufenthaltes in den Kliniken ist durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen. Die Begleitung durch eine minderjährige Person ist möglich. Isolationsbereiche oder -zimmer können nur mit einer ärztlichen Ausnahmegenehmigung besucht werden.
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