Im Ramsthaler Gemeinderat wurde Martha Warmuth als Nachfolgerin des ausgeschiedenen Erich Krebs vereidigt. Sie gehörte bereits von 2008 bis 2014 dem Gemeinderat an. In der nächsten Sitzung soll die offizielle Verabschiedung von Erich Krebs erfolgen.

Die Gemeinde hatte der Firma Bautechnik Kirchner den Auftrag zu Erstellung eines Wasser- und Abwasserkatasters erteilt. Um sich eingehend mit dem Ergebnis befassen zu können, war eine zusätzliche Gemeinderatssitzung einberufen worden, in der Matthias Kirchner seine Erkenntnisse dem Gemeinderat vorstellte und ausführlich auf Fragen einging.

Kirchner erläuterte zunächst erst einmal, dass es sich beim Abwasserkataster um ein Geo-Informationssystem handelt. Gemeinden sind verpflichtet, die Funktionsfähigkeit ihrer Abwasseranlagen regelmäßig zu überwachen. Dazu gehört auch alle zehn Jahre eine Netzbefahrung, für die momentan Kosten in Höhe von rund 70 000 Euro kalkuliert werden.

Matthias Kirchner betonte ausdrücklich, dass es sich beim Kanalnetz um das größte Vermögen der Kommune handelt. Ausführlich erläuterte er die Auswirkungen von Schäden auf Böden und Grundwasser. Mit der heutigen IT-Technik sei es möglich gewesen, einen vollständigen Plan des öffentlichen Kanalnetzes zu erstellen, das in Ramsthal eine Länge von etwa 16 Kilometern hat. Am Hauptkanal gebe es 979 Anschlüsse, und ein Bereich von etwa 50 Hektar zähle zum Einzugsgebiet.

Ausgehend von alten vorliegenden Plänen sei ein Netzplan erstellt worden, wo alle Schäden erfasst wurden, die bei der Befahrung festgestellt worden sind. Das gewonnene Bildmaterial werde direkt mit der Karte in einer Datenbank verbunden, so dass eine entsprechende Betrachtung und Bewertung der Schäden möglich ist. Durch eine Standardisierung der Daten könne auch Behörden wie der Verwaltungsgemeinschaft der Zugang zu den Dateien ermöglicht werden.

In einer Bewertung des momentanen Zustands des Abwassersystems meinte Kirchner: "Das Netz ist in akzeptablem Zustand. Die Kanäle sind alt und verbraucht, das Netz erfüllt die gesetzlichen Vorgaben nicht."

Für die Zukunft schlug er dem Gemeinderat vor, ein Konzept zu erstellen, in dem die Maßnahmen nach Dringlichkeit aufgelistet werden. Dann könne auch eine Einbindung in den Haushalts- und Finanzplan der Gemeinde erfolgen.

Anhand von Bildmaterial stellte Matthias Kirchner den Gemeinderäten die Schäden im Netz vor. Er zeigte auch, wie man die Schäden beheben kann, was das kostet und welche Folgen das hat. So kann eine Reparatur bei zunächst deutlich niedrigeren Kosten am Ende doch teurer als die Erneuerung eines Kanalbereiches kommen, wenn die zu erwartende Nutzungsdauer berücksichtigt wird. Hinsichtlich des privaten Anteils am Abwassersystem merkte Kirchner an, dass dieses Netz zwei bis dreimal so lange wie das öffentliche Netz sei und die Verantwortung hier bei den Besitzern liege. Die gesetzlichen Vorgaben gelten auch für private Leitungen. Auch im Wasserleitungsbereich wurde eine entsprechendes Kataster erstellt.

Matthias Kirchner erinnerte die Gemeinderäte auch daran, dass ein Regenüberlauf- und ein Regenrückhaltebecken notwendig ist. Zwar ist das der Gemeinde seit langem bekannt. Bislang gab es aber noch keine konkreten Maßnahmen. Im Wesentlichen geht es darum, dass bei Starkregen das Wasser in das Regenrückhaltebecken geleitet wird, das als Zwischenspeicher fungiert. Danach wird das Wasser langsam an die Kläranlage abgeführt.

Bislang wird das Wasser in diesen Fällen in einen Graben abgeleitet, was nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. In bestimmten Fällen mit großen Wassermengen wird ein Teil des gering verschmutzen Wassers in ein Regenüberlaufbecken abgeleitet und dort langsam in einen Graben geführt.

Die zu erwartenden Kosten sind noch nicht abzusehen. Eine Beteiligung der Grundstückseigentümer an den Erstellungskosten sei eine von verschiedenen Möglichkeiten der Finanzierung meinte der Leiter der VG-Euerdorf, Michael Unsleber. In der nächsten Sitzung soll der Auftrag zur weiteren Bearbeitung des Katasters und Erstellung eines Sanierungskonzeptes vergeben.

Im Anschluss beschloss der Gemeinderat eine Änderung der geltenden Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehwege im Winter. Jetzt gibt es keine zeitlichen Vorgaben mehr, wann gereinigt werden muss. Man geht jetzt davon aus, dass die Straße bei Verschmutzung zu reinigen ist. Auch die Entfernung von Gras, Unkraut und Moos aus Rissen, Rinnen und Ritzen im Straßenkörper durch die Anlieger ist vorgeschrieben. Hinsichtlich der Räum- und Streupflicht im Winter gilt: Werktags sind die betroffenen Fläche von 7 bis 20 Uhr zu räumen und mit zugelassenen Stoffen zu streuen. An Sonn- und Feiertagen gilt dies von 8 bis 20 Uhr. Die vollständige Satzung kann unter www.vg-euerdorf.de/gemeinde-ramsthal/index.html im Internet eingesehen werden.

Gemeinderat Edwin Metzler erkundigte sich nach dem aktuellen Stand hinsichtlich der geplanten neuen Grünfläche im Friedhof. Es gebe noch keine neuen Informationen, erklärte Bürgermeister Alfred Gündling.