Zwar hatte sich der Gemeinderat bereits mit dem Thema der Kostenübernahme für die Schulkinder, die in Kothen die Schulkindbetreuung in Anspruch nehmen, befasst, doch musste nun erneut beratschlagt werden, da keine klare Aussage getroffen worden war.
Nun liegt der Gemeinde ein Antrag auf Kostenübernahme vor. Kämmerer Steffen Schneider erklärte, dass die Gemeinde "die freie Entscheidung" habe und nicht verpflichtet sei, zu zahlen. Doch Gemeinderat Marco Hillenbrand (Freie Wähler Kothen-Motten-Speicherz) äußerte sich "im Sinne der Familienförderung und Familienentlastung" zugunsten der Kostenübernahme. Zudem hätte er eine Schulkindbetreuung in Motten bevorzugt, die Kothener und Speicherzer Kinder hätten mit der normalen Busfahrkarte nachmittags nach Hause fahren können. Nun, da die Schulkindbetreuung in Kothen stattfindet, sollte die Gemeinde die Fahrtkosten übernehmen. Bürgermeister Jochen Vogel bemerkte, dass sich eigentlich der Freistaat Bayern die Schulkindbeförderung "leisten können müsste", die Gemeinde dies allerdings auch "leicht stemmen" könne. "Das Geld tut uns nicht weh. Es sind ja unsere Kinder." Den Eltern werden die günstigsten Buskosten erstattet, auch in Ferienzeiten. Die Grundsatzentscheidung wurde jedoch nur für das laufende Schuljahr 2017/2018 beschlossen, da sich Situation und Schülerzahlen im kommenden Schuljahr ändern können.
Nun liegt der Gemeinde ein Antrag auf Kostenübernahme vor. Kämmerer Steffen Schneider erklärte, dass die Gemeinde "die freie Entscheidung" habe und nicht verpflichtet sei, zu zahlen. Doch Gemeinderat Marco Hillenbrand (Freie Wähler Kothen-Motten-Speicherz) äußerte sich "im Sinne der Familienförderung und Familienentlastung" zugunsten der Kostenübernahme. Zudem hätte er eine Schulkindbetreuung in Motten bevorzugt, die Kothener und Speicherzer Kinder hätten mit der normalen Busfahrkarte nachmittags nach Hause fahren können. Nun, da die Schulkindbetreuung in Kothen stattfindet, sollte die Gemeinde die Fahrtkosten übernehmen. Bürgermeister Jochen Vogel bemerkte, dass sich eigentlich der Freistaat Bayern die Schulkindbeförderung "leisten können müsste", die Gemeinde dies allerdings auch "leicht stemmen" könne. "Das Geld tut uns nicht weh. Es sind ja unsere Kinder." Den Eltern werden die günstigsten Buskosten erstattet, auch in Ferienzeiten. Die Grundsatzentscheidung wurde jedoch nur für das laufende Schuljahr 2017/2018 beschlossen, da sich Situation und Schülerzahlen im kommenden Schuljahr ändern können.