Eine 23-jährige Autofahrerin fuhr am Dienstag (27. Mai 2025) auf der Straße "Am Brühl" vom Hallenbad kommend in Richtung Luitpoldstraße und wollte in den Kreisverkehr B25/Luitpoldstraße einbiegen. Gleichzeitig fuhr laut Polizei ein Fahrradfahrer vom Bahnübergang kommend auf dem aus dessen Sicht linken Radweg, entgegen der vorgesehenen Fahrtrichtung, die Luitpoldstraße in Richtung Stauferwallkreuzung entlang.

Anschließend fuhr der Fahrradfahrer unerlaubterweise mit kaum verminderter Geschwindigkeit über den zum Kreisverkehr gehörenden Fußgängerüberweg "Am Brühl", weil er weiter in Richtung Stauferwallkreuzung fahren wollte. Dabei kam es zu einer Kollision des Radfahrers mit dem Auto der 23-Jährigen, weshalb der Radfahrer stürzte. Der Radfahrer konnte kein Deutsch und gebärdete deshalb lautstark und emotional gegenüber der 23-Jährigen, teilte die Polizei mit. Diese erklärte ihm daraufhin, dass sie die Polizei holen will.

Unfall in Dinkelsbühl: Radfahrer müssen bei Fußgängerüberwegen schieben

Der Radfahrer machte anschließend mit seinem Handy Fotos vom Auto und fuhr dann weiter, ohne sich um eine weitere Schadensregulierung zu kümmern. Die 23-Jährige ging danach zur Polizei und berichtete von dem Unfall. Am Auto der 23-Jährigen entstand nach ersten Einschätzungen bei der Unfallaufnahme kein offensichtlicher Sachschaden.


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Der 38-jährige Radfahrer meldete sich am Dienstagnachmittag bei der Polizei Dinkelbühl und gab an, dass er bei dem Unfall leicht verletzt worden war - er klagte über Schmerzen im linken Knie. Über einen Schaden am Fahrrad ist nichts bekannt, teilte die Polizei mit. Gegen den Unfallverursacher wurde nun ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und entsprechender Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung eingeleitet.

Die Polizei Dinkelsbühl betont, dass ein Fußgängerüberweg grundsätzlich dem Schutz der Fußgänger dient. Radfahrer sind daher angehalten, abzusteigen und ihr Fahrrad zu schieben, wenn sie den Übergang benutzen möchten. Sollte ein Radfahrer den Überweg fahrend überqueren wollen, ist er wartepflichtig gegenüber den herannahenden Fahrzeugen auf der Fahrbahn. Zudem darf die Nutzung des Fußgängerüberwegs durch den fahrenden Radfahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit erfolgen. Andere Verkehrsteilnehmer und Fußgänger dürfen nicht behindert werden. Diese Regelung gilt ebenso für E-Scooter-Nutzer. Auch sie gelten nur dann als "Zufußgehende" an Fußgängerüberwegen, wenn sie ihr Gefährt schieben.