Am 5. März 2025, gegen 14:32 Uhr, bemerkte eine Polizeistreife, dass ein 34 Jahre alter Fahrer eines E-Scooters in der Dinkelsbühler Straße in Feuchtwangen mit einem blauen Versicherungskennzeichen unterwegs war. Seit dem 1. März 2025 hätte für sein Fahrzeug jedoch ein grünes Versicherungskennzeichen erforderlich gewesen.
Die Fahrt mit einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen stellt einen Verstoß gegen die Versicherungspflicht dar. Gegen den Fahrer wurde deshalb ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Auch in der Ringstraße fiel am 6. März 2026, gegen 20:40 Uhr, ein 14-jähriger Fahrer durch ein nicht aktuelles Kennzeichen auf. Der Jugendliche, griechischer Staatsbürger, nutzte ein grünes Versicherungskennzeichen, obwohl seit dem 1. März 2026 ein schwarzes Kennzeichen notwendig gewesen wäre.
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Auch in diesem Fall wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, da das vorgeschriebene Kennzeichen nicht angebracht war.
Ein Redakteur hat die vorliegende Polizeimeldung unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.