Die Liebeszelle ähnelt einer kleinen Wohnung. Dusche, Sofa, Kochnische, sogar ein kleiner Balkon – so schildern es als Zeugen geladene Justizvollzugsbeamte vor Gericht. "Recht heimelig" sei der Raum, sagt eine Zeugin. Für einige Stunden sollen Gefangene dort mit ihren Familienangehörigen den Alltag erleben können. Im April endete ein solcher Besuch für eine 35-jährige Frau in der Justizvollzugsanstalt Burg in Sachsen-Anhalt tödlich.

Ihr Ehemann soll sie erwürgt haben. Am Landgericht Stendal hat der Prozess gegen den Inhaftierten begonnen. Die Staatsanwaltschaft Stendal beschuldigt den 38-jährigen Deutschen des Totschlags.

"Gewalt gegen den Hals": Frau stirbt bei Besuch ihres inhaftierten Ehemannes in JVA

Er habe seine Ehefrau so stark am Hals gewürgt, dass später trotz umfangreicher Reanimationsmaßnahmen deren Tod festgestellt worden sei, sagte die Staatsanwältin, die die Anklage im Gerichtssaal vortrug. Die Verteidigerin des 38-Jährigen kündigte an, dass sich ihr Mandant zu dem Vorwurf äußern wird.

Dies geschehe jedoch nicht heute, sagte sie. Damit bleiben der genaue Ablauf der Tat und das Motiv zunächst unklar. Die 35-jährige Frau war im April in der Liebeszelle tot aufgefunden worden. Eine Obduktion ergab, dass sie durch "Gewalt gegen den Hals" ums Leben kam. Eine Justizvollzugsbeamtin schilderte vor Gericht, dass während der Besuchszeit über die in der Langzeitbesuchszelle installierte Rufanlage ein Anruf im Dienstzimmer eingegangen sei.

Sie habe diesen entgegengenommen, jedoch ausschließlich "Sexgestöhne" einer Frau gehört. Auch auf ihre Nachfrage hin habe niemand in der Zelle etwas gesagt, so die 52 Jahre alte Zeugin. Ein Kollege sei schließlich zu der Langbesuchszelle gegangen, habe aber nichts feststellen können. Den Raum habe er jedoch nicht betreten, sagte die Justizvollzugsbeamtin.

Beamtin findet tote Frau: Jede Hilfe zu spät

Später - am Ende der Besuchszeit - habe eine Kollegin die tote Frau in dem Raum entdeckt und um Hilfe gerufen, sagte die Zeugin. Bis zum Eintreffen des medizinischen Personals seien Wiederbelebungsmaßnahmen unternommen worden. Vor dem Besuch habe die Ehefrau des Häftlings normal auf sie gewirkt, betonte die Justizvollzugsbeamtin. "Sie hat sich definitiv auf den Besuch gefreut."

In oft "Liebeszellen" genannten Besucherräumen können Häftlinge meist mehrere Stunden lang unbeaufsichtigt Zeit mit ihren Partnerinnen oder Familienangehörigen verbringen. Die Räume sind nach Zeugenangaben nicht videoüberwacht. Der Angeklagte sitzt in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Burg ein. Kurz nach dem gewaltsamen Tod der 35-Jährigen hatte die Anstaltsleitung dieses Gefängnisses zunächst alle geplanten Langzeitbesuche ausgesetzt.

Ein Redakteur hat diesen Artikel unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.

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