Bundespolizisten sollen zukünftig flächendeckend sogenannte Taser nutzen dürfen. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums hervor, den das Bundeskabinett heute verabschieden möchte. "Einsatzkräfte müssen über alle Einsatz- und Führungsmittel verfügen, um effektiv und gleichzeitig verhältnismäßig vorgehen zu können", heißt es in dem Dokument, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Der Gebrauch der Schusswaffe sei dabei stets das letzte Mittel. "Um ein möglichst abgestuftes Vorgehen bei der Anwendung des unmittelbaren Zwangs zu gewährleisten, können Distanz-Elektroimpulsgeräte, umgangssprachlich auch Elektroschockpistolen oder Taser genannt, eingesetzt werden."
Bundespolizei soll flächendeckend Taser einsetzen dürfen - präventive Wirkung betont
Ein Taser ist ein Gerät, mit dem Elektroschocks aus einer gewissen Distanz abgegeben werden, die zu schmerzhaften Muskelkontraktionen führen. Dadurch wird eine Person in der Regel handlungsunfähig. Die Waffen sind umstritten, da Taser beim Einsatz gegen Menschen etwa mit Herzerkrankungen oder Herz-Kreislauf-Problemen zu gesundheitlichen Folgen führen können.
Der Gesetzentwurf betont die präventive Wirkung der Geräte. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte die Ausstattung der Bundespolizei mit Tasern bereits angekündigt, mit dem Gesetzentwurf soll dafür nun auch Rechtssicherheit geschaffen werden.
"Der Taser ist das richtige Einsatzgerät, um genau an der Schnittstelle zwischen Schlagstock als Nahwaffe und der Pistole als Fernwaffe zu wirken", sagte Dobrindt zuletzt.
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