Der Hersteller Lackmann Fleisch- und Feinkostfabrik GmbH ruft sein Produkt "Süßware aus Sonnenblumenkernen" zurück. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass kleine, metallische Fremdkörper im Produkt enthalten sind, hieß es.

Betroffen ist demnach die Charge mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 21.08.2025, hergestellt am 26.02.2025. Das Produkt wurde in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt verkauft. Kunden können das Produkt in den Supermärkten zurückgeben und bekommen den Preis auch ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet.

Die Firma Lackmann Fleisch- und Feinkostfabrik GmbH ruft aufgrund von Fremdkörpern ihr Produkt "Süßware aus Sonnenblumenkernen" zurück.
Lackmann Fleisch- und Feinkostfabrik GmbH/lebensmittelwarnung.de

Fremdkörper in Lebensmitteln stellen eine Verletzungs- und Erstickungsgefahr dar. Bei Verletzungen wird geraten, einen Arzt aufzusuchen. Bei Fremdkörpern in den Atemwegen und der Speiseröhre sollte im Bedarfsfall der Notruf kontaktiert werden. 

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