Benjamin Stumpf und sein Team konnten am Donnerstag die Sektkorken knallen lassen, denn sie feierten die Eröffnung ihres neuen Büros am Bahnhofsplatz 11. BS - Vollmachten präsentiert sich nun in Kronach als neuer Partner rund um Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testament und Pflege. Mit bisher mehr als 1000 erstellten Vollmachten und Vorsorgedokumenten hat sich die Firma BS-Vollmachten einen echten Namen in der Region gemacht. "Wir haben hier eine echte Marktlücke gefunden und freuen uns sehr, diese jetzt auch in den passenden Räumlichkeiten in Kronach anbieten zu können. Wir können nur empfehlen, dass Sie sich ab sofort zu den wichtigen Themen ,Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung‘ bei uns informieren. Wir stehen Ihnen hier mit Rat und Tat zur Seite und freuen uns auf Ihren Besuch", so Benjamin Stumpf.
Warum braucht man eine Vorsorgevollmacht?
In Deutschland ist man mit dem 18. Geburtstag volljährig, bereits dann sollte man an eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung denken. Aber warum braucht man eigentlich eine Vorsorgevollmacht? Wenn jemand durch eine Krankheit oder einen Unfall seine Geschäfte nicht mehr selbst tätigen kann, ist es hilfreich, wenn eine Versorgungsvollmacht vorliegt, in der ein oder mehrere Vertreter bestimmt werden. Das Gericht darf dann in diesem Fall keine gesetzliche Betreuung anordnen. Dies wiederum heißt, dass kein fremder Betreuer eingesetzt wird, sondern die Personen welche in der Vorsorgevollmacht bestimmt sind, die Angelegenheiten regeln. Dieser durch die Vorsorgevollmacht bestimmte Betreuer erledigt finanzielle, organisatorische und medizinische Vorgänge, welche die Vollmacht erteilt hat. Dabei sollte man im Vorfeld genau überlegen, wem man die Angelegenheit überträgt, schließlich würde diese Person auch die Vertretung vor Gericht sowie etwaige Vertragsabschlüsse und Behördengänge übernehmen. Junge Leute ab 18 Jahren sollten am besten die Eltern als Vertreter einsetzen, denn wenn es zu einem Unfall kommt, dürfen Ärzte den Eltern nur Auskunft geben, wenn eine entsprechende Vorsorgevollmacht existiert. Die Angelegenheiten können auch auf weitere Personen verteilt werden. Um eine Vorsorgevollmacht erteilen zu können, muss man aber mindestens 18 Jahre alt und geschäftstüchtig sein. Es erfolgt in der Regel eine Eintragung in das zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Im Bedarfsfall können dann die berechtigten Stellen wie Krankenhaus, Pflegeheim oder Bevollmächtigte schnell und unkompliziert auf die Dokumente zugreifen.
Zur Vorsorgevollmacht kommt eine Patientenverfügung hinzu, die im Voraus festlegt, ob und wie man in bestimmten gesundheitlichen Situationen ärztlich behandelt werden möchte. In erster Linie richtet sich die Patientenverfügung an die behandelnden Ärzte, sie kann jedoch auch zusätzlich an einen Bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter gerichtet werden. Sie tritt nur dann verbindlich in Kraft, wenn der Patient seinen Willen nicht mehr bilden oder äußern kann.
Warum braucht man eine Vorsorgevollmacht?
In Deutschland ist man mit dem 18. Geburtstag volljährig, bereits dann sollte man an eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung denken. Aber warum braucht man eigentlich eine Vorsorgevollmacht? Wenn jemand durch eine Krankheit oder einen Unfall seine Geschäfte nicht mehr selbst tätigen kann, ist es hilfreich, wenn eine Versorgungsvollmacht vorliegt, in der ein oder mehrere Vertreter bestimmt werden. Das Gericht darf dann in diesem Fall keine gesetzliche Betreuung anordnen. Dies wiederum heißt, dass kein fremder Betreuer eingesetzt wird, sondern die Personen welche in der Vorsorgevollmacht bestimmt sind, die Angelegenheiten regeln. Dieser durch die Vorsorgevollmacht bestimmte Betreuer erledigt finanzielle, organisatorische und medizinische Vorgänge, welche die Vollmacht erteilt hat. Dabei sollte man im Vorfeld genau überlegen, wem man die Angelegenheit überträgt, schließlich würde diese Person auch die Vertretung vor Gericht sowie etwaige Vertragsabschlüsse und Behördengänge übernehmen. Junge Leute ab 18 Jahren sollten am besten die Eltern als Vertreter einsetzen, denn wenn es zu einem Unfall kommt, dürfen Ärzte den Eltern nur Auskunft geben, wenn eine entsprechende Vorsorgevollmacht existiert. Die Angelegenheiten können auch auf weitere Personen verteilt werden. Um eine Vorsorgevollmacht erteilen zu können, muss man aber mindestens 18 Jahre alt und geschäftstüchtig sein. Es erfolgt in der Regel eine Eintragung in das zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Im Bedarfsfall können dann die berechtigten Stellen wie Krankenhaus, Pflegeheim oder Bevollmächtigte schnell und unkompliziert auf die Dokumente zugreifen.
Zur Vorsorgevollmacht kommt eine Patientenverfügung hinzu, die im Voraus festlegt, ob und wie man in bestimmten gesundheitlichen Situationen ärztlich behandelt werden möchte. In erster Linie richtet sich die Patientenverfügung an die behandelnden Ärzte, sie kann jedoch auch zusätzlich an einen Bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter gerichtet werden. Sie tritt nur dann verbindlich in Kraft, wenn der Patient seinen Willen nicht mehr bilden oder äußern kann.