Verteidigungsminister Boris Pistorius will nach Berichten über eine Genehmigungspflicht für lange Auslandsreisen wehrfähiger Männer umgehend Klarheit schaffen. Noch in dieser Woche werde eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht durch eine Verwaltungsvorschrift erlassen, sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Er wolle dabei vor allem unnötige Bürokratie vermeiden.
«Derzeit ändert sich für die Männer nichts: Ob 17 oder 45 Jahre oder dazwischen - alle dürfen selbstverständlich verreisen und brauchen derzeit dafür auch keine Genehmigung», sagte Pistorius. Und: «Ein längerer Auslandsaufenthalt muss also auch nicht angezeigt werden. Dafür sehen wir eine Ausnahme von der im Gesetz grundsätzlich angelegten Meldepflicht vor.»
Als Grund nannte er, dass der neue Wehrdienst freiwillig sei. Niemand werde gegen seinen Willen eingezogen. «Dafür habe ich mich innerhalb der Koalition erfolgreich eingesetzt. Folglich kommen wir derzeit nicht in die Lage, auf jemanden zurückgreifen zu müssen, der nicht verfügbar ist. Unser neuer Wehrdienst soll so attraktiv sein, dass dies auch möglichst lange so bleibt», sagte Pistorius. Dienstleistungspflichtige Reservistinnen und Reservisten seien aber angehalten, Umzüge anzeigen.
Rechtsgrundlage ist das neue Wehrdienstgesetz
Mit Bezug zu dem neuen Wehrdienstgesetz war kritisiert worden, dass sich grundsätzlich alle Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen müssten. Das Bundesverteidigungsministerium hatte dazu erklärt, es werde durch Verwaltungsvorschriften klargestellt, dass die Genehmigung als erteilt gelte, solange der Wehrdienst freiwillig sei.
Das sogenannte Wehrdienst-Modernisierungsgesetz trat zum 1. Januar in Kraft. Kern ist die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008. So sollen Freiwillige für einen Ausbau der Truppe von zuletzt mehr als 180.000 Männern und Frauen um 80.000 auf 260.000 aktive Soldaten rekrutiert werden.