Unions-Fraktionschef Jens Spahn und sein Ehemann Daniel Funke haben die freudige Nachricht verkündet, dass sie Eltern geworden sind. "Mein Mann ist Papa geworden, und ich mit ihm", äußerte sich Spahn gegenüber der "Bild"-Zeitung. "Georg ist unser ganzes Glück. Dieses Gefühl lässt sich kaum in Worte fassen." Der Junge wurde nach Informationen der Zeitung in den USA geboren und kam durch eine Leihmutter zur Welt.
Das Büro von Spahn bestätigte diese Medienberichte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, jedoch möchte der 46-Jährige keine weiteren Kommentare abgeben. Spahn und Funke, die seit 2017 verheiratet sind, hatten in der Vergangenheit über ihren Kinderwunsch gesprochen. So sagte Spahn 2021 der "Bunten": "Ich denke, wir wären gute Eltern". Im November erwähnte der CDU-Politiker in der ntv-Sendung "Pinar Atalay", dass sich der Wunsch bisher nicht erfüllt habe. Damals fügte er hinzu: "Jetzt sind die Voraussetzungen bei uns sowieso noch etwas schwieriger, um den zu erfüllen." In Deutschland ist die Leihmutterschaft verboten und ein umstrittenes Thema.
Jens Spahn: Elternschaft in den USA per Leihmutter bestätigt - "die stolzen Papas"
Die "Bild" zitiert aus einer Nachricht des Paares an Freunde und Kollegen: "Wir sind überglücklich und schockverliebt in den kleinen Mann und freuen uns, wenn Ihr ihn bald selbst kennenlernt. Voller Freude auf ein gemeinsames Leben zu Dritt, die stolzen Papas." Die Zeitung zitiert Funke mit den Worten: "Uns ist bewusst, dass beim Thema Leihmutterschaft oft Unsicherheit herrscht und auch manches Vorurteil besteht. Aber wie sagte der große Franz Beckenbauer: 'Der liebe Gott freut sich über jedes Kind.'"
In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten. Auch eine Eizellenspende ist nicht erlaubt. Mediziner können sich strafbar machen, wenn sie eine Eizelle zu einem anderen Zweck künstlich befruchten, als eine Schwangerschaft der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt. Verträge über eine Leihmutterschaft gelten in Deutschland zivilrechtlich als sittenwidrig und sind somit wirkungslos.
Die rechtliche Mutter ist immer die Frau, die das Kind geboren hat. Leihmütter und das Paar, das sie engagiert, werden in Deutschland jedoch nicht bestraft, sondern nur mögliche Vermittler.
Debatte um Leihmutterschaft nach Streecks Elternschaft
Bereits im April gab es eine Debatte über Leihmutterschaft, als der Virologe und CDU-Bundestagsabgeordnete Hendrik Streeck und sein Ehemann Paul Zubeil ihre Elternschaft bestätigten. "Ja, wir können bestätigen, dass wir Eltern geworden sind", sagte Streeck damals der "Bunten". Laut "Bunte" wurde auch das Kind dieses Paares in den USA geboren.
In den USA ist Leihmutterschaft laut Kinderwunsch-Beratungswebsites nicht bundesweit geregelt, sondern auf Ebene der Bundesstaaten. Eine Elternschaft muss in Deutschland nachträglich rechtlich anerkannt werden. Bedenken gibt es in Deutschland vor allem, weil eine Kommerzialisierung befürchtet wird – dass Leihmütter bezahlt werden. Eine von der damaligen Ampel-Regierung im März 2023 eingesetzte Kommission kam zu dem Schluss, dass eine Legalisierung der Eizellenspende verfassungsrechtlich möglich wäre.
Auch diese Experten betonten, dass die kommerzielle Leihmutterschaft verboten bleiben sollte. Eine Zulassung der sogenannten altruistischen Leihmutterschaft wäre rechtlich möglich, wenn sie auf Ausnahmefälle beschränkt würde. Ein Beispiel wäre ein enges Verhältnis zwischen den Wunscheltern und der Leihmutter.
Keine Gesetzesänderung geplant
Zu einer Gesetzesänderung kam es nicht und sie ist auch nicht absehbar. In einem Interview im Mai wurde Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) gefragt, ob die Möglichkeit einer Leihmutterschaft für schwule Paare in Deutschland eröffnet werden solle. Sie antwortete damals: "Wir haben dazu nichts im Koalitionsvertrag vereinbart, und ich sehe dafür in der Bundesregierung auch keine Mehrheit."
Für das Verbot der Leihmutterschaft ist das Embryonenschutzgesetz relevant, das in der Verantwortung des Gesundheitsministeriums liegt. Das Abstammungsrecht dagegen verantwortet das Bundesjustizministerium.
In einem Beschluss des CDU-Parteitags im Februar dieses Jahres hieß es: "Angesichts ethischer, rechtlicher und praktischer Bedenken gegenüber Leihmutterschaft bekräftigt die CDU Deutschlands ihre Forderung, Leihmutterschaft – auch in altruistischen Modellen – in Deutschland weiterhin zu verbieten, um Missbrauch, Ausbeutung und gesundheitliche Risiken zu verhindern."
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