Ein Mann aus Hessen muss für die Bestattung seines Halbbruders aufkommen - dabei hatte er diesen nie kennengelernt. Das entschied nun das Verwaltungsgericht in Mainz.

Der Mann hatte zunächst eine Klage eingereicht, da er nicht mal wusste, dass er einen Halbbruder hatte - doch gebracht hatte es ihm nichts. Wieso das Verwaltungsgericht Mainz letztlich zu der Entscheidung kam, haben unsere Kolleginnen und Kollegen vom inFranken-Schwesterportal inRLP.de zusammengefasst

Der Hesse muss nun für die Bestattungskosten aufkommen, obwohl er sogar auf eine mögliche Erbschaft verzichtet hatte.