Bald bricht das Jahr 2019 an: Somit ändern sich auch wieder allerlei Verordnungen, Gesetze und Bestimmungen in Deutschland - unter anderem das Kindergeld und die Rente - inFranken.de behält den Überblick bei den Änderungen 2019.
2019: Was ändert sich im neuen Jahr?
Die Regelungen zum Kindergeld werden überarbeitet. Zum 1. Juli 2019 erhöht sich das Kindergeld um zehn Euro pro Kind. Für das erste sowie das zweite Kind werden somit 204 Euro ausgezahlt. Für das dritte Kind gibt es 210 Euro, für jedes Weiterte 235 Euro. Zusätzlich wird der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht. Der Grundfreibetrag für Steuerzahler steigt ebenfalls: Dieser wird von 9000 Euro auf 9168 Euro erhöht.
Auch beim Thema Rente verändert sich etwas: Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, sollen einen zusätzlichen Rentenpunkt abgerechnet bekommen. Diese Änderung hängt damit zusammen, dass das Rentenniveau bis 2025 bei mindestens 48 Prozent bleiben soll. Bis dahin darf der Beitragssatz somit auf höchstens 20 Prozent steigen. Zudem soll in der Berechnung der Erwerbsminderungsrente nicht mehr davon ausgegangen werden, dass Empfänger bis zum 62. Lebensjahr arbeiten beziehungsweise gearbeitet haben. Dies soll flexibler und individueller bearbeitet werden.
Neu ab Dezember 2018:Das ändert sich zum 1. Dezember 2018: Fahrplanwechsel der Deutschen Bahn
Der Mindestlohn steigt
Das dürfte die Arbeitnehmer freuen: Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1.Januar an: Statt bisher 8,84 Euro, gibt es 2019 42 Cent mehr, also 9,19 Euro. Die Erhöhung gilt allerdings nur bis zum 31. Dezember. Danach im Jahr 2020 ist dann erneut eine Anhebung geplant. Dieses Mal um 16 Cent auf dann 9,35 Euro.
Von der Steuer absetzen
Auch bei der ungeliebten Steuererklärung gibt es im Jahr 2019 einige Änderungen. Mit der Erhöhung der Einkommensgrenzen um 1,84 Prozent soll die Inflationsrate 2018 berücksichtigt werden. Zum anderen. Außerdem steigt der Grundfreibetrag: Bei Ledigen auf 9.000 Euro, Ehepaaren steht das doppelte Einkommen, also 18.000 Euro, steuerfrei zu.
Wer sich 2018 für die Arbeit ein Handy, ein Notebook oder ein Tablet gekauft hat, kann das 2019 leichter von der Steuer absetzen. Bislang lag die Nettogrenze bei 410, im nächsten Jahr wird diese auf 800 Euro angehoben.
Beitragszahlungen
Zum Jahreswechsel werden der Pflegebeitrag um 0,5 Punkte erhöht und der Arbeitslosenbeitrag um 0,5 Punkte gesenkt. Der Arbeitslosenbeitrag sinkt von 3 auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2019 um 0,5 Punkte auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens. Beitragszahler ohne Kinder müssen künftig 3,3 Prozent zahlen.
Gutverdienender müssen höhere Sozialabgaben zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, bis zu der Beiträge fällig sind, steigt zum neuen Jahr von 4425 auf 4537,5 Euro im Monat. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt diese Gehaltsschwelle von 6500 auf 6700 Euro im Westen und von 5800 auf 6150 Euro im Osten. Für die meisten Beitragszahler verändert sich durch die Anhebung der Bemessungsgrenzen nichts. Gutverdiener zahlen dann hingegen mehr ein.
Banküberweisungen nur noch mit einem Verfahren möglich
In 2019 ändert sich auch das Überweisungs-Verfahren: Ab dem 14. September werden Geldüberweisungen nur noch mit dem TAN-Verfahren mit zweifacher Identifikation möglich. Nummer eins ist in den meisten Fällen Benutzername und Kennwort, bei der zweiten Identifikationsmöglichkeit können die Kunden zwischen mobile TAN (SMS), Photo TAN (Smartphone), Fingerabdruck, Spracherkennung beziehungsweise TAN-Generator wählen. Für Beträge unter 30 Euro ist kein TAN-Vefahren notwendig.
Fahrverbote in deutschen Städten
Mit dem ersten Dieselfahrverbot der deutschen Geschichte startet Stuttgart am 1. Januar. In der Landeshauptstadt Baden-Württembergs werden die EU-Grenzwerte für Schadstoffe zum Teil weit überschritten. Andere deutsche Städte werden im Laufe des Jahres folgen.
Änderungen im neuen Jahr: Das ändert sich 2019
Kunden der Deutschen Bahn sollen in Zukunft bei Verspätungen der DB-Züge entschädigt werden. Dies soll laut Plänen der Bundesländer automatisch geschehen. Das Saarland brachte zuletzt einen entsprechenden Entwurf in den Bundesrat ein.
Ebenfalls neu: Ab dem 1. Januar 2019 gibt es die Brückenteilzeit: Mitarbeiter von Unternehmen mit mindestens 45 Beschäftigten, haben ab Anfang Januar die Möglichkeit einer befristeten Teilzeitphase.
Ab dem Frühjahr 2019 ändert sich zudem etwas bei WhatsApp. Ab Anfang 2019 läuft eine entsprechende Klausel im Vertrag zwischen Facebook und WhatsApp aus, dass die App kein Geld einspielen muss. Somit ist Schluss mit werbefreiem WhatsApp. Unternehmen ist es ab Frühling 2019 möglich Werbung auf der App zu schalten. Diese erscheint dann im Status-Bereich. tu