Der Krieg in der Ukraine sorgt weiterhin für Probleme bei der Gasversorgung. Es besteht nicht nur die Angst, das Gas könnte für den Winter nicht reichen, viele Deutsche fürchten auch die horrenden Gas-Rechnungen. Der Bund will dem mit zwei Schritten entgegenwirken: Eine Einmalzahlung im Dezember 2022 und eine einjährige Gaspreisbremse ab März oder April 2023.
Das bedeutet aber nicht, dass alle im Dezember ohne Bedenken die Heizung aufdrehen können. Als Grundlage für die Einmalzahlung soll die jeweilige Abschlagszahlung aus dem September 2022 dienen. Dieser Betrag wiederum wird in der Regel aus dem Vorjahresverbrauch berechnet und bleibt das Jahr über gleich. "Diese Einmalzahlung dient als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse", steht im Bericht. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox* liegt die durchschnittliche Abschlagszahlung für ein Einfamilienhaus derzeit bei rund 342 Euro. Übernehme der Staat eine Rate, würden die jährlichen Kosten von 4108 Euro auf 3766 Euro sinken, was einer Entlastung von rund 8 Prozent entspreche.
Einmalzahlung gegen hohe Gaspreise: Wer profitiert davon wirklich?
Bürger*innen mit einem direkten Vertrag bei ihrem Gasanbieter können also ganz einfach auf ihrer Rechnung oder dem Bankkonto einsehen, wie hoch die Einmalzahlung ausfallen wird. Wer in einem Mietshaus mit Gaszentralheizung wohnt, kann den Betrag beim Vermieter oder der Hausverwaltung erfragen.
Diese Art der Berechnung hat jedoch auch paradoxe Folgen: Wer schon vor der Krise Gas gespart hat, bekommt weniger Geld. Wer dagegen einen hohen Verbrauch hat, wird mit einem höheren Zuschlag quasi belohnt. Ist das fair?
Die Abschlagszahlung unterscheidet sich natürlich in erster Linie je nach Größe der Wohnung und der Personenzahl im Haushalt. Energiesparmaßnahmen wie weniger Heizen oder kürzer Duschen nehmen aber ebenso Einfluss. Sparsamkeit wird durch die Einmalzahlung also nicht gewürdigt. Zudem haben Bürger*innen, die einen höheren Gasabschlag trotz geringerem Verbrauch mit ihrem Versorger oder Vermieter vereinbart haben, einen deutlichen Vorteil.
Trotz Entlastung: Bund will weiter Anreiz zum Energiesparen geben
Die Bundesregierung will mit der Einmalzahlung zwar entlasten, aber gleichzeitig auch verhindern, dass plötzlich wieder mehr Gas verbraucht wird. Deswegen wird der Zuschlag eben nicht nach dem tatsächlichen Verbrauch im Dezember kalkuliert, sondern dem vorherigen. Die Verbraucher*innen müssen das Gas, das sie in diesem Monat verheizen oder für Warmwasser gebrauchen, wie gewohnt zahlen. So besteht aus Sicht des Bundes weiterhin der Anreiz zum Sparen.
Bei der Gaspreisbremse greift übrigens dasselbe Problem. Ab dem Frühjahr 2023 soll Erdgas höchstens 12 Cent pro Kilowattstunde kosten. Der Preisdeckel gilt aber nur für ein "Grundkontingent". Dabei kommt wieder der Verbrauch aus dem September 2022 ins Spiel. Das Grundkontingent entspricht 80 Prozent des jeweiligen Verbrauchs - wer mehr Gas verbraucht, muss dafür den regulären Marktpreis zahlen. Laut dem Vergleichsportal Verivox* würden bei einer Deckelung des Basisverbrauchs auf 80 Prozent bei einer Familie mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden die Kosten um 33 Prozent sinken. Energieexperte Thorsten Storck sagte: "Die Gaspreisbremse kann für eine deutliche Entlastung der Haushalte sorgen und die Heizkostenexplosion abdämpfen. Dennoch stehen die Haushalte vor einem sehr teuren Winter, denn der Großteil der Entlastung greift erst ab nächstem März."
Bürger*innen mit einem höheren Verbrauch profitieren dadurch deutlich mehr von der Preisbremse, da ihr Grundkontingent größer ist. Wer bei der Jahresendabrechnung bemerkt, dass er weniger Gas verbraucht hat als im Jahr zuvor - der monatliche Abschlag also zu hoch anberaumt war - muss dem Staat zumindest nichts zurückzahlen. Doch auch davon haben Menschen mit einem zuvor hohen Gasverbrauch den größeren Vorteil.
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