Darf Facebook künftig erst ab 16 Jahren benutzt werden? Die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU regelt das Leben im Netz ab 2018 neu. Ab dann bekommen die User mehr Rechte und die Konzerne müssen umdenken.
1. Wie will die EU eine Altersbeschränkung für Nutzer von facebook und Co. regeln?
Künftig müssen die Internet-Nutzer ausdrücklich der Verwendung ihrer Daten zustimmen. Unternehmen dürfen beispielsweise nicht mehr ungefragt persönliche Angaben weiterverarbeiten, für Werbung nutzen oder auf Servern außerhalb der EU ablegen. Dies wird in einer gesonderten Datenschutz-Erklärung abgefragt. Das Mindestalter für die rechtsgültige Zustimmung oder Ablehnung liegt künftig bei 16 Jahren - es sei denn, nationale Gesetze schreiben eine niedrigere Altersgrenze fest.
2. Was ändert sich dadurch?
Bisher nutzen schon Kinder Facebook, beispielsweise um ihre Fotos online zu stellen. Dies ist bald nur mit Genehmigung der Eltern möglich. Betroffen sind aber auch Online-Einkäufe. So liegt die Altersgrenze für Apples Musik- und Filmdienst iTunes derzeit bei 13 Jahren. Die Grenze wird sich erhöhen.
3. Darf ein Dienst wie Facebook meine Daten behalten, wenn ich zu einem anderen sozialen Netzwerk umziehen möchte?
Nein, ab 2018 ist die Portabilität, sprich die Mitnahme von Daten, klar geregelt. In Zukunft muss Facebook eine Funktion einbauen, die alle Daten für einen "Umzug" freigibt. Es reicht nicht, die hinterlegten persönlichen Informationen nur unsichtbar zu stellen. Sie müssen dann auch tatsächlich gelöscht werden.
4. Was muss ich denn tun, um Informationen zu meiner Person vollständig löschen zu lassen?
Tatsächlich führt die neue Datenschutz-Grundverordnung das "Recht auf Vergessen" ein. Die Dienste müssen ab 2018 eine Funktion anbieten, die dieses rückstandslose Tilgen Angaben möglich macht. Sollten die Konzerne nicht reagieren, kann sich der User bei nationalen Meldestellen beschweren.
5. Gibt es die denn schon?
Bisher sind die Datenschutzbeauftragten der Länder zuständig. Die Bundesregierung hat noch zwei Jahre Zeit, um zu entscheiden, wem sie diese Aufgabe zuweist. Das könnte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sein.
6.
Ich parke meine Daten online bei Diensten wie Dropbox oder in einer Cloud. Was ändert sich da?
Zum einen müssen die Anbieter von Online-Speicherplätzen oder Clouds ebenfalls eine Möglichkeit des Umzugs anbieten und die unkomplizierte Mitnahme der Daten ermöglichen. Zum anderen gilt für diese Anbieter, wenn sie in Europa ihre Dienste betreiben, künftig das europäische Recht.
1. Wie will die EU eine Altersbeschränkung für Nutzer von facebook und Co. regeln?
Künftig müssen die Internet-Nutzer ausdrücklich der Verwendung ihrer Daten zustimmen. Unternehmen dürfen beispielsweise nicht mehr ungefragt persönliche Angaben weiterverarbeiten, für Werbung nutzen oder auf Servern außerhalb der EU ablegen. Dies wird in einer gesonderten Datenschutz-Erklärung abgefragt. Das Mindestalter für die rechtsgültige Zustimmung oder Ablehnung liegt künftig bei 16 Jahren - es sei denn, nationale Gesetze schreiben eine niedrigere Altersgrenze fest.
2. Was ändert sich dadurch?
Bisher nutzen schon Kinder Facebook, beispielsweise um ihre Fotos online zu stellen. Dies ist bald nur mit Genehmigung der Eltern möglich. Betroffen sind aber auch Online-Einkäufe. So liegt die Altersgrenze für Apples Musik- und Filmdienst iTunes derzeit bei 13 Jahren. Die Grenze wird sich erhöhen.
3. Darf ein Dienst wie Facebook meine Daten behalten, wenn ich zu einem anderen sozialen Netzwerk umziehen möchte?
Nein, ab 2018 ist die Portabilität, sprich die Mitnahme von Daten, klar geregelt. In Zukunft muss Facebook eine Funktion einbauen, die alle Daten für einen "Umzug" freigibt. Es reicht nicht, die hinterlegten persönlichen Informationen nur unsichtbar zu stellen. Sie müssen dann auch tatsächlich gelöscht werden.
4. Was muss ich denn tun, um Informationen zu meiner Person vollständig löschen zu lassen?
Tatsächlich führt die neue Datenschutz-Grundverordnung das "Recht auf Vergessen" ein. Die Dienste müssen ab 2018 eine Funktion anbieten, die dieses rückstandslose Tilgen Angaben möglich macht. Sollten die Konzerne nicht reagieren, kann sich der User bei nationalen Meldestellen beschweren.
5. Gibt es die denn schon?
Bisher sind die Datenschutzbeauftragten der Länder zuständig. Die Bundesregierung hat noch zwei Jahre Zeit, um zu entscheiden, wem sie diese Aufgabe zuweist. Das könnte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sein.
6.
Ich parke meine Daten online bei Diensten wie Dropbox oder in einer Cloud. Was ändert sich da?
Zum einen müssen die Anbieter von Online-Speicherplätzen oder Clouds ebenfalls eine Möglichkeit des Umzugs anbieten und die unkomplizierte Mitnahme der Daten ermöglichen. Zum anderen gilt für diese Anbieter, wenn sie in Europa ihre Dienste betreiben, künftig das europäische Recht.