Die EU-Kommission arbeitet gerade an einer Veränderung der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), mit dem Ziel auf diesem Weg, unter anderem, die Verschwendung von Lebensmitteln zu reduzieren. Das berichten aktuell die Medien Chip.de und die Lebensmittel-Zeitung. Laut ihren Beiträgen soll mit der geplanten Änderung das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) um den Zusatz "Oft länger gut" ergänzt werden.

In Zukunft soll Verbrauchern somit vermittelt werden, dass Lebensmittel nicht direkt schlecht oder ungenießbar sind, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum bereits überschritten wurde. Vielmehr soll die Einführung der weiteren Kennzeichnung zum "Anschauen, Riechen und Schmecken" motivieren, bevor ein Lebensmittelprodukt seinen Weg in den Abfall findet.

"Oft länger gut" - Kennzeichnung bereits von einigen Herstellen genutzt

Die diskutierte Ergänzung "Oft länger gut" ist bereits seit einiger Zeit im Umlauf. Sie lehnt sich an eine ins Leben gerufene Initiative der Organisation Too Good To Go an, die mit dem Label Produkte von Herstellern kennzeichnet, die auch über das Erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatums hinaus konsumierbar sind. Zu ihren Partnern gehören Unternehmen wie Nestlé, Edeka, DennsBio oder Alnatura. Laut lebensmittelindustrie.com tragen bereits über 100 Produkte im Handel den Zusatz "Oft länger gut".

Wie es bereits Alina Swirski, Country Managerin von Too Good To Go Schweiz, gegenüber lebensmittel.com ausdrückte: "Wir raten den Konsumenten, sich auf ihre Sinne zu verlassen, um zu prüfen, ob ein Produkt nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch genießbar ist. Die Devise lautet schauen, riechen, probieren und genießen."

Neben der angestrebten Einführung der Kennzeichnung soll außerdem die Liste der Lebensmittel erweitert werden, die kein Mindesthaltbarkeitsdatum benötigen. Unter diese Kategorie fallen beispielsweise Produkte wie Salz, Zucker und Essig, berichtet Chip.de. Zudem stehen ebenfalls Diskussionen über Datums-, Nährwert-, Herkunfts- und Alkoholdeklaration sowie Nährwertprofile auf der Tagesordnung.

Ausweitung der Herkunftskennzeichnung geplant - Özdemir möchte notfalls nationale Lösung

Für Deutschland möchte Bundeswirtschaftsminister Cem Özdemir im Notfall eine nationale Lösung für eine Ausweitung der von der EU-Kommission geplanten Herkunftskennzeichnung. Allerdings nur dann, wenn sich die Kommission nicht bald einigen kann. Sein Ministerium hat bereits einen Entwurf zur Herkunftskennzeichnung für unverpacktes Fleisch an den Frischetheken vorgelegt.

Sollte eine Einigung der EU-Kommission über die Ausweitung der Herkunftskennzeichnung erzielt werden, dann könnte es verpflichtende Herkunftsangaben unter anderem für Milch und Fleisch als Zutat sowie Reis geben.

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