Die Freizeitparks in Bayern sollen ab dem 30. Mai wieder ihre Tore öffnen dürfen. Durch die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Bundesländern wurde am 16. März 2020 beschlossen, dass alle Freizeiteinrichtungen erstmal geschlossen bleiben müssen.
Am 19. Mai beschloss dann die Bayerische Regierung in einer Kabinettssitzung, dass der „Tourismus wieder öffnen“ könne. Diese Entscheidung stehe allerdings vorerst unter Vorbehalt. Also nur, wenn die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus sich weiterhin nicht mehr so stark wie noch in den Vormonaten verbreite. In dem Bericht der Kabinettssitzung ist zu lesen, dass im Zuge der Öffnung von Hotels und Unterkünften „auch Freizeiteinrichtungen im Außenbereich wie beispielsweise Freizeitparks ihren Betrieb wiederaufnehmen können“.
Freizeitparks in Bayern: Diese Corona-Maßnahmen müssen eingehalten werden
Um trotz der Öffnung nicht wieder neue Infektionen mit der Lungenkrankheit zu riskieren, haben das Wirtschaftsministerium und das Gesundheitsministerium gemeinsam ein Konzept zur Umsetzung von besonderen Hygienemaßnahmen beschlossen.
Dazu zählen:
- Die Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 Metern.
- Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
- Zugangsbegrenzungsregelungen sowie Besucherlenkung um Menschenansammlungen zu vermeiden.
- Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von häufig genutzten Flächen.
- Vorkehrungen um die Nachverfolgbarkeit von Kontakten zu gewährleisten.
Diese Vorgaben müssen laut dem Kabinett von allen betroffenen Unternehmen in individuell angepassten Hygienekonzepten berücksichtigt werden. Durch die Zugangsbeschränkungen wird auch die Anzahl der Tagesbesucher beschränkt werden. Deshalb ist es möglich, dass die allermeisten Parks auf Online-Tickets zurückgreifen werden, die nur an einem bestimmten Tag gültig sind.
Corona-Lockerungen in Bayern: Freizeitparks sollen besondere Maßnahmen einhalten können
Der Präsident des Verbandes Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen, Friedhelm Freiherr von Landsberg-Velen, begrüßt das Konzept und die planmäßige Öffnung ab dem 30. Mai.
„Bei aller Notwendigkeit des wirtschaftlichen Handelns, hat nach wie vor der Gesundheitsschutz von Besuchern wie Mitarbeitern uneingeschränkt Vorrang. Diesem können Freizeit- und Erlebnisparks in einem Maße nachkommen, das Empfehlungen des Robert Koch Instituts gerecht wird. Kontrollmöglichkeiten zur Eindämmung der Risiken beim Betrieb eines Freizeitparks unterscheiden sich grundsätzlich von denen bei Großveranstaltungen.“
Einige Parks haben bereits angekündigt, dass sie Händedesinfektionsstationen einrichten werden. Jedoch werden den Beschränkungen auch einige Attraktionen zum Opfer fallen. Das Kinderschminken oder die Auftritte von Straßenkünstlern könnten beispielsweise nicht stattfinden.
Die Regierungsvertreter geben an, mit dem Konzept eine „gute Balance zwischen der weiteren Bekämpfung der Corona-Pandemie und der Begrenzung von Schäden für Arbeitsplätze und Wohlstand in ganz Bayern“ gefunden zu haben.