Der Bundestag hat den Plan zum Bau zahlreicher neuer Gaskraftwerke in den nächsten fünf Jahren gebilligt. Die neuen Anlagen sollen den Kohleausstieg und den Ausbau von Ökostrom flankieren und befürchtete Lücken in der Stromversorgung vermeiden. Auf Verbraucher kommen damit ab 2031 zusätzliche Kosten für eine neue Umlage zu, mit der die Förderung in Milliardenhöhe für die Betreiber finanziert werden soll.
Im Parlament stimmten Union und SPD für die Pläne von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Die Opposition lehnte den Gesetzentwurf ab. In der Debatte warnte die AfD vor Milliardenkosten und erneuerte die Forderung nach Rückkehr zur Atomkraft. Grüne und Linke kritisierten, dass sich Deutschland noch abhängiger von Gasimporten mache und die Kosten unübersichtlich seien. Union und SPD verteidigten das Vorhaben, das nun in den Bundesrat geht.
Ausschreibungen noch 2026
Noch in diesem Jahr sollen Ausschreibungen für insgesamt 11 Gigawatt neuer Kapazitäten beginnen, die spätestens Ende 2031 am Netz sein sollen. Die neuen Anlagen sollen zunächst Erdgas verbrennen, was mit dem Ausstoß schädlicher Klimagase verbunden ist. Spätestens 2045 sollen die Gaskraftwerke dann «klimaneutral» mit Wasserstoff laufen. Das heißt, sie müssen jetzt schon so geplant werden, dass ein Umstieg möglich ist - der Fachbegriff heißt «H2-ready».
Der Ausbau an Ökostrom soll weitergehen - schon 2030 sollen mindestens 80 Prozent des Stroms aus Wind, Sonne und anderen erneuerbaren Energien kommen. Auch das Ziel des Kohleausstiegs bis 2038 bekräftigt die Regierung. Die neuen Kraftwerke halten Union und SPD aus zwei Gründen für nötig: Zum einen drohe andernfalls ab 2031 eine «Versorgungslücke»; zum anderen sollen die Gaskraftwerke bei «Dunkelflauten» einspringen, wenn zu wenig Wind- und Solarenergie erzeugt wird. Dafür soll ab 2032 ein sogenannter Kapazitätsmarkt entstehen. Das heißt, Kraftwerksbetreiber werden dafür bezahlt, dass sie Kapazitäten vorhalten, die gerade nicht gebraucht werden.
In der Schlussdebatte bezeichnete Unionsfraktionsvize Sepp Müller (CDU) das Kraftwerksgesetz als «Sicherheitsgurt» für die deutsche Stromversorgung. Die SPD-Energiepolitikerin Nina Scheer sagte, man dürfe nicht den Fehler machen, zu viel Kapazität an Gaskraftwerken aufzubauen. Aber es dürfe auch keine Lücke entstehen.
Milliardenkosten erwartet
Die Förderkosten sollen ab 2031 auf die Stromkunden umgelegt werden. In ihrem ursprünglichen Entwurf ging die Bundesregierung von 1 bis 3 Milliarden Euro im Jahr 2031 und danach von jährlichen Kosten von 0,9 bis 2,3 Milliarden Euro aus. Im parlamentarischen Verfahren wurden allerdings einige Änderungen vorgenommen, die aus Sicht von Kritikern die Kosten hochtreiben könnten.
Wie die Deutsche Umwelthilfe vorrechnet, wurden Gebotshöchstgrenzen bei der Auktion der neuen Kraftwerkskapazitäten von 173.000 auf 244.000 Euro je Megawatt hochgesetzt. Damit könnten die auf die Stromkunden umgelegten Kosten 2031 nach Angaben des Verbands auf mehr als 4 Milliarden Euro steigen. Die Umwelthilfe moniert zudem, dass Batteriespeicher als Alternative zu neuen Kraftwerken benachteiligt würden.
Energiebranche zufrieden
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft lobt die neuen Regelungen hingegen als tragfähigen Kompromiss. «Wir brauchen den Zubau an gesicherter Leistung, es ist daher ein guter Tag für den Industrie- und Wirtschaftsstandort Deutschland», erklärte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. Sie begrüßte die Anhebung des Höchstgebotswertes, weil damit Wettbewerb in den Ausschreibungen und ausreichend Gebote gesichert würden.
Auch der Energiekonzern RWE äußerte sich erfreut. «Entscheidend ist jetzt, dass die EU-Kommission die beihilferechtliche Genehmigung zügig erteilt und die Auktionen im Herbst starten können», erklärte RWE-Chef Markus Krebber. «Erste Anlagen könnten dann um 2030 in Betrieb gehen.» Das Unternehmen will drei wasserstofffähige Gaskraftwerke mit rund drei Gigawatt Leistung an eigenen Kraftwerksstandorten in Nordrhein-Westfalen bauen.
Abschied vom Südbonus
Im Gesetz geändert wurde - nach Protest aus dem Norden und dem Osten - der ursprüngliche Plan eines «Südbonus»: Vorgesehen war zunächst, dass bis zu zwei Drittel der ausgeschriebenen Kraftwerkskapazitäten vorrangig in den «netztechnischen Süden» gehen. Dies umfasst die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland.
Nun soll der Südbonus erst greifen, wenn ein Drittel der Zuschläge in den Norden und Osten gegangen ist. Zugute kommt dies Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.