McDonald's verliert Markenrechte am "Big Mac": Der Fastfood-Gigant "McDonald's" aus den USA verliert den Rechtsstreit um die Markenrechte des "Big Macs" gegen einen irischen Konkurrenten "Supermac's". Damit sind die exklusiven Namensrechte des beliebten "Doppeldeckers" für "McDonald's" passé.

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"Supermac's" hatte geklagt und die "EU-Behörde für geistiges Eigentum" (EUIPO) gab den Iren recht. Die Behörde lieferte folgende Begründung: McDonald's konnte in den fünf Jahren bis zur Fallaufnahme im Jahr 2017 nicht beweisen, dass die Marke an sich für alle Dienstleistungen, für die sie registriert wurde, auch genutzt wurde. "McDonald's" legte in der Anhörung eidesstaatliche Erklärungen von Mitarbeitern aus Deutschland, Frankreich oder Großbritannien vor, um die Tragweite der Markennutzung im Unternehmen zu verdeutlichen. Der Wikipedia-Artikel rund um den "Big Mac" wurde zusätzlich als Beweismittel vorgelegt. Der "EUIPO" waren das zu wenige Beweise. Das berichtet ntv.

Konkret bedeutet das: Wird der Beschluss rechtskräftig, kann jedes andere Unternehmen einen Burger mit dem Namen "Big Mac" verkaufen. McDonald's reagierte bereits: Gegenüber dem Sender CNBC sagte ein Unternehmenssprecher, dass man Berufung einlegen werde.

McDonalds's verliert "Big Mac"-Rechte: 1968 wurde der "Big Mac" eingeführt

Seit 1986 zählt der "Big Mac" zu den beliebtesten Burgern auf der Speisekarte des Unternehmens. Das US-Unternehmen sicherte sich 1996 die Rechte für zahlreiche Burger in Europa, unter anderem dem "Big Mac". Dass "McDonald's" die Rechte am Namen des Burgers nur für den Vertrieb und das Marketing genutzt hat, könnte für die amerikanischen Burgerbrater nun zum Verhängnis werden. McDonald's wäre durchaus in der Lage gewesen den Namen "Big Mac" auch für Dienstleistungen zu verwenden.

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