Update vom 24.03.2026: GdP fordert Verlängerung von "Chatkontrollen" in EU
Der Schutz von Minderjährigen vor sexuellem Missbrauch wird nach Einschätzung des Bundeskriminalamts (BKA) ab April nicht mehr im gleichen Ausmaß möglich sein wie in den vergangenen Jahren. Der Grund für die Warnung ist das Auslaufen einer Übergangsregelung der Europäischen Union, die derzeit noch die Durchsuchung von Chats nach Missbrauchsdarstellung durch die Provider gestattet. "Sollte die bestehende Ausnahmeregelung bei der CSA-Verordnung in ihrer bisherigen Ausgestaltung nicht verlängert werden, wird dies gravierende negative Auswirkungen auf die Möglichkeiten der strafrechtlichen Verfolgung kinder- und jugendpornografischer Inhalte im Internet sowie den Kinder- und Jugendschutz haben", sagte BKA-Präsident Holger Münch der Deutschen Presse-Agentur.
Messengerdienste dürfen aufgrund einer Ausnahme derzeit noch freiwillig Chats durchsuchen, um Kindesmissbrauch zu bekämpfen. Die Ausnahmeregelung läuft am 3. April aus. Unterhändler der EU-Staaten und des Parlaments konnten sich nicht auf einen Kompromiss einigen. Die befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln erlaubt es bislang Messengerdiensten und Plattformen, Nachrichtenverläufe zu scannen, um verbotene Darstellungen von Kindesmissbrauch aufzuspüren und zu melden. Dabei handelt es sich vor allem um Bilder und Videos.
Zum Auslaufen der Übergangsregelung sagte der BKA-Präsident: Die Folge wird ein drastischer Rückgang entsprechender Hinweise an die Strafverfolgungsbehörden sein, wie wir es auch im 1. Halbjahr 2021 nach Inkrafttreten der e-Privacy-Richtlinie und vor Inkrafttreten der Ausnahmeregelung erlebt haben."
Suche nach Dauerlösung
Eigentlich möchte die EU eine dauerhafte Lösung für gesetzliche Vorgaben zum Schutz von Kindern im Internet finden. Um Zeit dafür zu schaffen, sollte die Ausnahmeregelung nach dem Willen der Kommission zunächst verlängert werden.
Die EU-Staaten setzen stattdessen auf freiwillige Überprüfungen durch die Apps und Plattformen und damit die Fortführung der bestehenden Vereinbarung mit den Diensten. Die Ausnahme sollte dauerhaft verankert werden. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollte die EU-Kommission dann untersuchen, ob es doch eine Verpflichtung der Anbieter bedarf. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte im vergangenen Herbst hervorgehoben, auch sie wolle auf EU-Ebene beim Kampf gegen sogenannte Kinderpornografie Fortschritte machen. Gleichzeitig gelte jedoch: "Anlasslose Chatkontrolle muss in einem Rechtsstaat tabu sein."
Das Europäische Parlament hatte zuletzt eine auf als verdächtig identifizierte Nutzer und bekannte Inhalte beschränkte Kontrolle ausgesprochen. Aus Sicht von Münch ist der Vorschlag unbrauchbar. Er sagte der dpa: "Insbesondere unbekannte Bild- und Videodateien sowie Cybergrooming-Aktivitäten weisen auf einen andauernden oder bevorstehenden Missbrauch Minderjähriger hin und sind daher für den Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie für polizeiliche Ermittlungen besonders wichtig." Um langfristige negative Folgen zu vermeiden, sollten nach seinen Worten alle Anstrengungen unternommen werden, die Interims-Verordnung in der aktuellen Form zu verlängern.
Kriminellen nicht Tor für "widerliche Taten" öffnen
Unter Cybergrooming versteht man die Manipulation von Minderjährigen im Internet mit dem Ziel, sie später sexuell zu missbrauchen.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnt eindringlich vor einem erschwerten Kampf gegen Kindesmissbrauch wegen des drohenden Endes freiwilliger "Chatkontrollen" auf EU-Ebene. Dies würde die polizeilichen Möglichkeiten, schwerwiegende Formen der Kriminalität gegen Kinder und Jugendliche effektiv zu bekämpfen, erheblich erschweren, warnte die Gewerkschaft.
Die GdP fordert eine Verlängerung der Ausnahmeregelung, bis eine dauerhafte Lösung für gesetzliche Vorgaben zum Schutz von Kindern im Internet gefunden ist, was die EU auch anstrebt. Kriminellen dürfe "nicht ohne Not die Tür für ihre widerlichen Taten" weit geöffnet werden, mahnte die Gewerkschaft. Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Alexander Poitz plädierte zugleich dafür, der Polizei alle erforderlichen Mittel zu überlassen, um einschlägig kriminelle Inhalte zu erkennen, Täterinnen und Täter zu identifizieren und die Opfer zu schützen.
Ursprungsmeldung vom 17.03.2026: EU lässt Regel zum Schutz vor Kindesmissbrauch auslaufen
Eine Verlängerung der freiwilligen Kontrolle von privater Kommunikation im Internet durch Online-Dienste im Kampf gegen kinderpornografisches Material wird es nicht geben. Unterhändler der EU-Staaten und des Parlaments konnten sich nicht auf einen Kompromiss einigen, wie eine Sprecherin der zyprischen Ratspräsidentschaft mitteilte. Es bestehe nun eine Lücke, sagte sie weiter. Die bisherige gültige Regelung, die auch als sogenannte Chatkontrolle bekannt ist, endet am 3. April 2026.
Die temporäre Ausnahme von europäischen Datenschutzbestimmungen gestattet es Messengerdiensten wie WhatsApp und Plattformen wie Instagram und LinkedIn bislang, Nachrichtenverläufe zu scannen, um verbotene Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch zu identifizieren und zu melden. Dabei geht es vor allem um Bilder und Videos. Von dieser vorübergehenden Regelung machen unter anderem auch die Tech-Unternehmen Google und Microsoft Gebrauch.
Das Scheitern der Verlängerung werde Auswirkungen darauf haben, "wie wir die Opfer dieses schrecklichen Verbrechens retten und die Täter vor Gericht stellen können", kritisierte die Sprecherin der zyprischen Ratspräsidentschaft.
Freiwillige "Chatkontrolle" endet - Widerstand von deutscher Regierung an verpflichtenden Checks
Eigentlich strebt die EU eine dauerhafte Lösung für gesetzliche Vorgaben zum Schutz von Kindern im Internet an. Um dafür Zeit zu gewinnen, sollte die Ausnahmeregelung nach dem Willen der Kommission zunächst verlängert werden.
Die EU-Kommission hatte ursprünglich 2022 vorgeschlagen, die Kontrollen verpflichtend zu machen. Dies scheiterte auch am Widerstand der deutschen Regierung. Unter anderem sollten nach dem Willen der EU-Kommission Chats automatisiert gescannt werden, um Nachrichten mit kinderpornografischen Inhalten zu finden und bei Ermittlungsbehörden zu melden.
Die EU-Staaten setzten stattdessen auf freiwillige Kontrollen durch die Apps und Plattformen und damit die Fortführung der bestehenden Vereinbarung mit den Diensten. Die Ausnahme sollte laut Gesetzesvorschlag dauerhaft verankert werden. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollte die EU-Kommission dann prüfen, ob es doch einer Verpflichtung der Anbieter bedarf.
Debatte um Social-Media-Verbot auch in Deutschland
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments stimmten dagegen vergangene Woche für eine Befristung der Regeln bis zum 3. August 2027. Außerdem sieht ihr Vorschlag vor, nur Nutzerinnen und Nutzer zu überwachen, die von Justizbehörden als Verdächtige identifiziert wurden - also nicht mehr grundsätzlich zu scannen. Die Parlamentarier wollen die Maßnahmen auch auf Material beschränken, das etwa von Strafverfolgungsbehörden als potenzielles Missbrauchsmaterial gemeldet wurde.
Ein Kompromiss wurde nicht gefunden. Die im Europaparlament für das Gesetz zuständige Abgeordnete Birgit Sippel teilte mit, angesichts der auslaufenden Übergangsregelung gelte es nun, das Bewusstsein der Nutzer "für diese Online-Brutalität zu schärfen". Zudem müsse man die Strafverfolgungsbehörden stärken und "ihre Kapazitäten zur verhältnismäßigen Bekämpfung der Verbreitung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch im Internet" auszubauen, schrieb die SPD-Politikerin.
Die Diskussion über Social-Media-Verbote für Kinder und Jugendliche nimmt in Deutschland immer mehr Fahrt auf, seit Australien im Dezember 2025 als erstes Land ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige eingeführt hat.
Ein Redakteur hat diesen Artikel unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.
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