Die AfD-Fraktion im Bundestag hat ihren Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt im Zusammenhang mit der Debatte über Vetternwirtschaft ausgeschlossen. Die Fraktion folgte damit einem entsprechenden Antrag der Fraktionsspitze um die Chefs Alice Weidel und Tino Chrupalla, wie ein Sprecher bestätigte. Der betroffene Abgeordnete bezeichnete die Entscheidung in einer ersten Reaktion als falsch. 

Der ebenfalls in die Kritik geratene stellvertretende Vorsitzende der Fraktion, Stefan Keuter, kann dagegen seinen Job behalten. Die Abgeordneten votierten für ihn.

Die AfD-Fraktion verliert mit Schmidts Ausschluss den zweiten Abgeordneten seit der Bundestagswahl im Februar vor einem Jahr und zählt nun noch 150 Abgeordnete. Im vergangenen Mai hatte der Baden-Württemberger Sieghard Knodel seinen Austritt erklärt, nachdem der Bundesverfassungsschutz die Gesamt-AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hatte, was er inzwischen nach einer aktuellen Gerichtsentscheidung nicht mehr darf.

Schmidt brachte Vetternwirtschaftsaffäre ins Rollen

Schmidt hatte die Debatte über Vetternwirtschaft in der Partei ins Rollen gebracht. Hintergrund sind interne Streitigkeiten in der Sachsen-Anhalt-AfD. Schmidt, Generalsekretär des AfD-Landesverbandes von 2022 bis Februar 2025, und andere Führungskräfte hatten sich überworfen. 

Es wurden Vorwürfe laut, er habe sein Bundestagsmandat ausgenutzt, um privat Geschäftsbeziehungen etwa nach China aufzubauen. Ihm wurde zudem angelastet, Parteimitglieder unter Druck gesetzt zu haben. 

Schmidt wiederum richtete dann Vorwürfe der Vetternwirtschaft an Parteikollegen und kündigte an, Belege dafür vorzulegen. In einem Interview des Portals «Nius» sprach er später von einer «Beutegemeinschaft». Es würden Mandate hin- und hergeschoben, Anstellungen untereinander ausgemacht und Gelder abgefasst.

AfD-Spitze sieht Rufschädigung 

Die AfD Sachsen-Anhalt hatte bereits ein Parteiausschlussverfahren gegen Schmidt auf den Weg gebracht, dem sich die AfD-Bundesspitze anschloss. Solche Verfahren werden vor Parteischiedsgerichten verhandelt. Das Verfahren gegen Schmidt läuft noch. Nun folgt der Ausschluss aus der Bundestagsfraktion. 98 Abgeordnete stimmten dafür, 14 dagegen, 10 enthielten sich, wie es aus Fraktionskreisen hieß. 

Der Abgeordnete habe der Fraktion mit seinen öffentlichen Äußerungen zutiefst geschadet, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Bernd Baumann vor der entscheidenden Fraktionssitzung. «Er wollte maximal schädigen, er wollte sich rächen, weil er unterlegen ist in internen Rivalitäten, die es in allen Fraktionen, in allen Parteien gibt, um Ämter, um Geltung und so weiter.»

Schmidts Interview bei «Nius» habe in seiner Gänze «massiv rufschädigende Auswirkungen» für die Fraktion und ihre Mitglieder gehabt, hieß es im Antrag der Fraktionsspitze zum Ausschluss Schmidts. «Die Ausführungen über vermeintliche oder tatsächliche interne Abläufe gehören nicht auf medialer Bühne ausgebreitet.»

Schmidt: Bleibe der Partei politisch verbunden

Schmidt reagierte mit Unverständnis: «Die Entscheidung, mich aus der Bundestagsfraktion auszuschließen, halte ich für falsch. Reformbedarf wird nicht dadurch gelöst, dass man einzelne Personen zum Problem erklärt», teilte er mit. Er habe für strukturelle Verbesserungen und eine ehrliche Aufarbeitung geworben. Diese Debatte sei notwendig und dürfe nicht personalisiert werden. «Unabhängig vom Ausschluss werde ich weiterhin die inhaltlichen Ziele der AfD unterstützen und im Sinne unserer Wähler arbeiten. Der Partei bleibe ich politisch verbunden.»

Keuter darf bleiben – weitere Personalie ungeklärt

Fraktionsvize Stefan Keuter, der einem «t-online»-Bericht zufolge seine Freundin angestellt haben soll und ebenfalls in die Kritik geriet, kommt dagegen mit einem blauen Auge davon. Auf Druck der Fraktionsspitze hatte er zwar seinen Posten als Personalchef abgegeben. Sein Amt als Fraktionsvize einschließlich der entsprechenden Funktionszulagen kann er aber behalten. Er stellte in der Fraktionssitzung eine Art Vertrauensfrage, die er nach Angaben aus Fraktionskreisen mit deutlicher Mehrheit gewann. 

Bundestagsabgeordnete dürfen Familienangehörige, Ehepartner oder Ex-Partner nicht auf Steuerzahlerkosten anstellen. Das gilt nach Erläuterungen der Bundestagsverwaltung auch für sogenannte eingetragene Lebenspartnerschaften, die vor der «Ehe für alle» geschlossen wurden. Lebenspartner im Sinne von Freund oder Freundin sind nicht gemeint. 

Ungeklärt bleibt eine weitere Personalie: Die niedersächsische Landesgruppe der AfD-Bundestagsfraktion hatte die Abgeordnete Martina Uhr wegen angeblicher Beschäftigung ihres Freundes und dessen Tochter aus ihren Reihen ausgeschlossen, sie zum Mandatsverzicht aufgefordert und gedroht, andernfalls ihren Ausschluss aus der Bundestagsfraktion zu beantragen. Ein solcher Antrag lag aber bis zuletzt nicht vor. Uhr hatte in «Bild» bestritten, dass ihr Mitarbeiter ihr Lebenspartner sei.