Polizei Unterfranken warnt vor E-Mail-Betrügern:
Die seit dem 25. Mai 2018 wirksame Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union zieht auch negative Effekte mit sich.
Die Polizei berichtet von Kriminellen, die sich als seriöse Quellen ausgeben.
Wie die unterfränkischen Behörden am Freitag (25. Mai 2018) mitteilten, beschäftigen sich die Beamten mit neuartiger Cyberkriminalität. Unter Einverständnisabfragen, die im Zuge der DVGSO in den Postfächer vieler Menschen landen, mischen sich auch E-Mails, die sich als Etwas ausgeben, das sie nicht sind.
Bei der örtlichen Kriminalpolizei sind zwei Fälle bekannt: Betrüger verschickten sogenannte Phishing-Mails. Darin täuschten sie vor, dass es sich um die E-Mail ihrer Bank handle und forderten die Adressdaten der Betroffenen und Kontodaten samt Pin, an. Als Grund nannten die Cyberkriminellen, dass dies die neue Datenschutz-Grundverordnung so vorsehe.
In einem der beiden Fälle reagierte der Betroffene gutgläubig: Die Betrüger transferierten insgesamt 18.700 Euro von seinem Konto ins Ausland. Seine Bank reagierte glücklicherweise kulant, so dass ihm kein finanzieller Schaden entstand.
Im zweiten Fall flog der Betrug auf, als der Betroffene bei seiner Bank anrief und nachfragte, ob es eine solche Datenabfrage wirklich gäbe. Die Bank verneinte dies natürlich.
Die Polizei warnt deshalb und rät Folgendes:
- Banken fordern nie vertrauliche Daten per E-Mail an. Wenn man sich unsicher ist, lieber bei der Bank anrufen.
- Niemals auf angegebene Links klicken: Versuchen Sie ihre Bank über die offizielle Homepage zu erreichen.
- Prüfen sie die URL in der Adressleiste: Schon bei geringen Abweichungen zu herkömmliche URL der Bank, kann es sich um Betrüger handeln.
red/tu
Was steckt dahinter?
Wie die unterfränkischen Behörden am Freitag (25. Mai 2018) mitteilten, beschäftigen sich die Beamten mit neuartiger Cyberkriminalität. Unter Einverständnisabfragen, die im Zuge der DVGSO in den Postfächer vieler Menschen landen, mischen sich auch E-Mails, die sich als Etwas ausgeben, das sie nicht sind. Bei der örtlichen Kriminalpolizei sind zwei Fälle bekannt: Betrüger verschickten sogenannte Phishing-Mails. Darin täuschten sie vor, dass es sich um die E-Mail ihrer Bank handle und forderten die Adressdaten der Betroffenen und Kontodaten samt Pin, an. Als Grund nannten die Cyberkriminellen, dass dies die neue Datenschutz-Grundverordnung so vorsehe.
Ein Betroffener reagiert gutgläubig
In einem der beiden Fälle reagierte der Betroffene gutgläubig: Die Betrüger transferierten insgesamt 18.700 Euro von seinem Konto ins Ausland. Seine Bank reagierte glücklicherweise kulant, so dass ihm kein finanzieller Schaden entstand. Im zweiten Fall flog der Betrug auf, als der Betroffene bei seiner Bank anrief und nachfragte, ob es eine solche Datenabfrage wirklich gäbe. Die Bank verneinte dies natürlich.
Die Polizei warnt deshalb und rät Folgendes:
- Banken fordern nie vertrauliche Daten per E-Mail an. Wenn man sich unsicher ist, lieber bei der Bank anrufen.
- Niemals auf angegebene Links klicken: Versuchen Sie ihre Bank über die offizielle Homepage zu erreichen.
- Prüfen sie die URL in der Adressleiste: Schon bei geringen Abweichungen zu herkömmliche URL der Bank, kann es sich um Betrüger handeln.
red/tu