Urteil im Fall Hussein K.: Die Richter des Landgerichts Freiburg verhängten am Donnerstag eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen Hussein K. und stellten die besondere Schwere der Schuld fest. Zudem ordneten sie Sicherungsverwahrung an. Die Zuschauer im Gerichtssaal applaudierten. Sein Verteidiger Sebastian Glathe legte Revision gegen das Urteil ein.
19-Jährige vom Fahrrad gestoßen, vergewaltigt und ermordet
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im Oktober 2016 die Studentin Maria L. nachts vom Fahrrad gestoßen, vergewaltigt und ermordet hat. Sie ertrank nach der Vergewaltigung im Wasser des Flusses Dreisam.
Hussein K. wurde nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Der als angeblich minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommene Mann hatte anfangs behauptet, zur Tatzeit erst 17 gewesen zu sein, später aber eingeräumt, über sein Alter gelogen zu haben. Mehreren Gutachten zufolge war er mindestens 22 Jahre alt.
Hussein K.: Pflichtverteidiger legt Revision ein
Der Pflichtverteidiger des im Mordprozess angeklagten Hussein K. wird gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg Revision einlegen. Sein Mandant habe ihn damit beauftragt, sagte Sebastian Glathe nach dem Richterspruch am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Er gehe davon aus, dass Hussein K. bei der Tat vermindert schuldfähig gewesen sei. Der junge Mann habe Alkohol und Drogen in erheblichem Umfang zu sich genommen. Das Gericht hatte dies in seinem Urteil jedoch verneint und volle Schuldfähigkeit attestiert. Er werde die Urteilsbegründung daher gründlich prüfen, sagte Glathe. Dazu diene die Revision.
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