Update vom 13.11.2025: Lokführer schildert Zugunglück - "wie ein Erdbeben"

Der 35 Jahre alte Lokführer spricht betont ruhig und holt immer wieder tief Luft. "Das kann man sich vorstellen wie ein Erdbeben", sagt er. "Es gab eine Riesenstaubwolke". Er sei aus seinem Sitz geschleudert worden. "Dann hab ich meinen Notruf abgesetzt."

Er fuhr den Zug, der am 3. Juni 2022 in Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen entgleiste, fünf Menschen das Leben kostete und Dutzende verletzte. Im Prozess gegen einen Fahrdienstleiter und einen Bezirksleiter Fahrbahn vor dem Landgericht München II beschreibt der Lokführer als Zeuge, wie er das Unglück erlebte.

Mehr als drei Jahre nach dem Zugunglück im Garmischer Gemeindeteil Burgrain beginnt der Prozess um mögliche Versäumnisse von Bahnmitarbeitern. Den beiden Bahnmitarbeiter werden fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.
Sven Hoppe/dpa

Plötzlich habe sein Fahrzeug "einen Schlag nach rechts, einen Schlag nach links" gemacht. Das habe ihm "im Prinzip den Sitz unterm Arsch weggezogen". Er sei dann in der Fahrerkabine eingeschlossen gewesen, sei von der Feuerwehr befreit worden und habe vom Fenster aus den Fahrgästen, die im Schock über die Gleise geirrt seien, zugerufen, sie sollten vorsichtig sein.

Schienen "wie ein langgestrecktes Fragezeichen"

Kurz vor der Entgleisung habe er noch eine "Auffälligkeit" auf der Strecke vor sich wahrgenommen. "Für mich sah es aus wie ein langgestrecktes Fragezeichen." Er habe eine Schnellbremsung einleiten wollen, aber das sei zu spät gewesen. "Ich kam nicht mehr dazu."

Ursache des Zugunglücks waren Gutachten zufolge marode Betonschwellen. Wegen chemischer Reaktionen im Inneren des Stahlbetonkerns waren die Schwellen nicht mehr tragfähig genug.

Die Staatsanwaltschaft München II wirft dem Fahrdienstleiter und dem Bezirksleiter Fahrbahn fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. Sie ist überzeugt, dass die Angeklagten das Unglück mitverursacht haben.

Zustand der Schienen laut Lokführer oft problematisch

Es gab Anzeichen dafür, dass die Gleise an der späteren Unfallstelle problematisch waren. Am Abend vor dem Unglück erhielt der Fahrdienstleiter einen Funkspruch, der von Unregelmäßigkeiten am Gleis sprach. Da sei ein "Schlenker" drin, der Zug "hüpfe". Der Angeklagte sagte, er gebe das weiter – das geschah jedoch nicht.

Auch der Lokführer berichtete von einem oft problematischen Zustand der Schienen. "Ich hab mich für den Beruf entschieden und da muss ich mit dem Anlagenzustand klarkommen", sagte er. Er sei Quereinsteiger mit einer Ausbildung von achteinhalb Monaten und habe "von Gleisbau keine Ahnung".

Unregelmäßigkeiten im Schienennetz seien keine Seltenheit. "Diese latenten, kleinen Sachen – da kann ich alle zwei Kilometer melden." Der Schaden, der ihm in Garmisch aufgefallen sei, sei jedoch größer gewesen. Nach Angaben des Lokführers hätte er ihn gemeldet, hätte er die Gelegenheit dazu noch gehabt. Bei einer Notbremsung geschehe eine solche Meldung ohnehin.

Lokführer bei Zugunglück verletzt

Der 35-Jährige erlitt nach eigenen Angaben eine Wadenprellung und Abschürfungen an der Hand. Traumatisiert sei er nicht, sagt er. "Das war eher ein Schock."

"Das schwierigste für einen Lokführer ist immer, diese Stelle wieder zu befahren", sagte der 35-Jährige. "Da kam mir zugute, dass die Stelle kaum wiederzuerkennen ist, sie sieht komplett anders aus als am Unfalltag."

Drei Wochen nach dem Unfall habe er wieder arbeiten wollen, sagt er. Nach zehn Wochen sei er wieder voll im Dienst gewesen.

Update vom 28.10.2025: Angeklagter hat Schuldgefühle wegen Zugunglück

Im Prozess um das tödliche Zugunglück in Garmisch vor über drei Jahren zeigen sich die beiden Beschuldigten zutiefst betroffen. "Ich habe solche Schuldgefühle", sagte einer der Männer nach der Verlesung der Anklage. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung vor, da er am Abend zuvor einen Hinweis auf Unregelmäßigkeiten an der Strecke nicht weitergeleitet habe. Denn es gab bereits vorher Hinweise darauf, dass die Gleise an dieser Stelle problematisch sein könnten. Am Abend vor dem tragischen Unglück erhielt der damalige Fahrdienstleiter einen Funkspruch, in dem von Unregelmäßigkeiten am Gleis die Rede war. Da sei ein "Schlenker" drin, der Zug "hüpfe". Der Angeklagte sagte, er gebe das weiter – das geschah aber nicht.

Er habe die Meldung nicht so interpretiert, dass eine sofortige Reaktion erforderlich gewesen wäre, verteidigte sich der damalige Fahrdienstleiter. Die spätere Weitergabe habe er dann versäumt, "ich kann Ihnen nicht sagen, warum", sagte der Mann unter Tränen.

Bei dem Unglück im Juni 2022 nahe Garmisch-Partenkirchen entgleiste ein Regionalzug. Vier Frauen und ein 13-Jähriger kamen ums Leben. 78 Menschen wurden verletzt, 16 von ihnen schwer. Die Strecke war monatelang gesperrt, der Schaden an Fahrzeugen und Infrastruktur belief sich auf geschätzte 4,75 Millionen Euro. Ursache des Zugunglücks waren laut verschiedener Gutachten marode Betonschwellen. Wegen chemischer Reaktionen im Inneren des Stahlbetonkerns waren die Schwellen nicht mehr tragfähig genug.

Gleisschwellen nicht rechtzeitig ausgetauscht

Dem zweiten Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft ebenfalls fahrlässige Tötung vor. Er habe als Bezirksleiter Fahrbahn nicht dafür gesorgt, dass die beschädigten Gleisschwellen rechtzeitig ausgetauscht würden. Der rechtzeitige Austausch hätte das Todesgeschehen sicher verhindert, so die Staatsanwältin.

Der Mann erklärte, er hätte der Sache mehr auf den Grund gehen können und auch müssen. "Jeden Morgen, jeden Tag, denke ich an den Unfall", sagt er.

Gleichzeitig betonte er, er sei nicht davon ausgegangen, dass die Schwellen so stark geschädigt gewesen seien. Er glaube auch nicht, dass es ihm und seinen Kollegen möglich gewesen wäre, allein durch das Anschauen der Gleise den Schaden zu erkennen. "Das hätte man nur erkennen können, wenn man die Gleise vom Schotter befreit hätte."

Aufarbeitung für Bahn heikel

Beide Angeklagten arbeiteten vor dem Unglück bereits seit Jahrzehnten bei der Bahn. Für die Bahn ist die Sache extrem heikel. Zwar heißt es in einem internen Bericht, dass der Unfall die "unmittelbare Folge" des regel- und pflichtwidrigen Verhaltens des Personals vor Ort gewesen sei. Allerdings habe die damals zuständige Bahn-Tochter DB Netz nicht ausreichend auf die Erkenntnisse zu schadhaften Betonschwellen reagiert und den Unfall dadurch ermöglicht. Die Probleme an älteren Schwellen waren bekannt. Der Unfall sei vermeidbar gewesen, hieß es. Die Deutsche Bahn kündigte daher im Spätsommer an, juristisch gegen die damaligen Vorstandsmitglieder vorzugehen.

Außerdem will sie verschiedene Maßnahmen ergreifen, damit sich so ein Unglück nicht wiederholt. Zum einen sollen alle potenziell risikobehafteten Bahnschwellen ausgetauscht werden. Ein Großteil davon, nämlich zwei Millionen Betonschwellen, sei bereits ersetzt worden. Ferner werden Schulungen durchgeführt.

Ursprünglich wurde gegen drei Bahnmitarbeiter Anklage erhoben – ein Verfahren wurde jedoch eingestellt. Für den Prozess sind 19 Termine bis zum 15. Januar 2026 festgesetzt.

Ursprungsmeldung vom 28.10.2025, 11.50: Bahnmitarbeiter drei Jahre nach tödlichem Zugunglück auf Anklagebank

Mehr als drei Jahre nach dem tragischen Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen hat am Dienstag (28. Oktober 2025) der Prozess vor dem Landgericht München II begonnen. Zum Beginn der Verhandlung verlas die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift.

Darin beschuldigen die Ermittler zwei Bahnmitarbeitern unter anderem fahrlässige Tötung. Ursprünglich wurde gegen drei Bahnmitarbeiter Anklage erhoben – ein Verfahren wurde jedoch eingestellt. Für den Prozess sind 19 Termine bis zum 15. Januar 2026 angesetzt.

Das Unglück ereignete sich im Juni 2022: Bei Garmisch-Partenkirchen entgleiste ein Regionalzug. Vier Frauen und ein 13-Jähriger starben. 78 Menschen wurden verletzt, 16 von ihnen schwer. Die Strecke war monatelang gesperrt, der Schaden an Fahrzeugen und Infrastruktur belief sich auf schätzungsweise 4,75 Millionen Euro. Ursache des Zugunglücks waren laut verschiedener Gutachten marode Betonschwellen. Wegen chemischer Reaktionen im Inneren des Stahlbetonkerns waren die Schwellen nicht mehr tragfähig genug.

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