Dellen, Lackschäden und Leckspuren: Als die Wanderer zu ihrer Unterkunft am Spitzingsee in den oberbayerischen Bergen zurückkehrten, waren mehrere ihrer Wagen beschädigt. Sein Auto habe eine "Riesendelle" an der Motorhaube gehabt, berichtete ein Autofahrer, der deshalb vor dem Landgericht München II von dem Betreiber des Hotels Schadenersatz forderte. Zudem sei das Auto verschmutzt gewesen. Bereits mehrfach beschäftigte der Fall aus dem Sommer 2022 die Gerichte.

An anderen Fahrzeugen habe es unter anderem "Schleimspuren" und Verschmutzungen gegeben, berichtet der Mann aus Unterfranken, der mit Freunden in die malerische Berglandschaft gereist und nachmittags von einem Ausflug zurückgekehrt war.

Kuh-Attacke auf Urlauber-Autos? Tiere mit Interesse an Autos

Später seien wieder Kühe auf den Parkplatz gekommen, "sie waren sehr interessiert an den Autos", berichtete er. Mit seinen Freunden habe er sich zum Schutz zwischen die Fahrzeuge gestellt. Als die Kühe weg waren, habe man die Autos umgeparkt. Auf dem Weg zur Unterkunft sei er unter anderem über Viehgitter gefahren, berichtete der Mann. Er habe aber nicht damit gerechnet, dass sein Auto auf dem Hotel-Parkplatz nicht sicher stehe.

Er forderte 9911 Euro plus Zinsen, einen früheren Vergleich von rund 6500 Euro hatte er abgelehnt. Nun bekommt er wahrscheinlich noch weniger - denn inzwischen liegt ein Gutachten vor. "Ich lese das Gutachten so, dass die Verursachung durch Kühe durch den Sachverständigen nicht eindeutig nachgewiesen ist", sagte der Richter Matthias Knoblauch. "Nach meinem Verständnis stellt es sich so dar, dass es ein Wanderhotel in den Bergen ist" - mit vielen Kühen rundum. Er schlage nun, "damit diese Geschichte mal endet", einen Vergleich von 2000 Euro plus Zinsen vor.

Der Anwalt des Hotelbetreibers argumentierte zwar, auf dem Weg zu der Unterkunft komme man erkennbar durch Weidegebiet, also könne der Urlauber über die Anwesenheit von Kühen nicht überrascht gewesen sein. Dennoch finde er den Vergleich "sehr vernünftig", sagte der Anwalt - und bot von sich aus zusätzlich an, vorgerichtliche Anwaltskosten von rund 280 Euro zu übernehmen. Der Autofahrer erbat dennoch Bedenkzeit - er kann den Vergleich noch widerrufen.

Warnschild aufgestellt

Mindestens vier Klagen von Autobesitzern sind bereits mit Vergleichen in Höhe von etwa 3000 bis 6000 Euro abgeschlossen worden. Die Urlauber, die im Juni 2022 in dem Hotel in der Berglandschaft einquartiert waren, forderten allesamt Schadenersatz von dem Betreiber der Unterkunft um die angeblich durch Kühe verursachten Schäden.

Kritisiert wurde von Klägerseite, dass an dem Parkplatz kein Warnschild aufgestellt war. Solch ein Schild gibt es inzwischen. Nach Auffassung des Richters ist aber nicht ganz klar, ob der Hotelbetreiber wirklich dazu verpflichtet ist. Das sei nur der Fall, wenn die Gefahr nicht erkennbar sei.

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