Wegen des versuchten Mordes an seiner kleinen Tochter wurde ein Vater vor dem Landgericht in Landshut zu einer achtjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Das Gericht hielt es für erwiesen, dass der Mann dem dreijährigen Kind eine selbst hergestellte Kapsel aus Frischhaltefolie, gefüllt mit Mäusegift, zum Schlucken gegeben hatte.
Das wichtigste Indiz war die DNA-Spur des Mannes im Inneren der Kapsel. Zudem befand sich in der Folie genau die für ein Kind in diesem Alter passende Menge Gift. Auch die Aussagen des Mädchens wurden als glaubwürdig erachtet. Die Dreijährige hatte beispielsweise einer Erzieherin von sich aus erzählt, dass ihr der Vater etwas in den Mund gesteckt hatte und sie dann ins Krankenhaus gekommen sei.
Vater verabreicht Tochter Kapsel mit Gift - und bringt sie dann zur Mutter zurück
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte seiner Tochter die Kapsel verabreichte, bevor er sie zur Mutter zurückbrachte. Es bestehe kein Zweifel daran, dass er das Kind töten wollte. Die Richter sahen das Mordmerkmal der Heimtücke als gegeben an. Dass das Mädchen nicht starb, sei dem Zufall überlassen gewesen. Der Angeklagte habe zudem mit hoher krimineller Energie gehandelt.
Die Verteidigung hatte argumentiert, dass die Mutter des Mädchens die Tat inszeniert und die Kapsel im Erbrochenen platziert habe, um dem Vater zu schaden. Die vorsitzende Richterin sagte dazu: Sollte die Mutter das Geschehen inszeniert haben, hätte sie Erbrochenes mit passendem Inhalt - Hähnchen mit Pommes - beschaffen oder das Kind zum Erbrechen bringen müssen.
Das Gericht sprach den Mann in dem Indizienprozess auch der gefährlichen Körperverletzung und der Misshandlung Schutzbefohlener schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine neunjährige Haftstrafe sowie den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung gefordert. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.
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