Eine Frau ist vom Amtsgericht Augsburg zu einer Geldstrafe von 2.800 Euro verurteilt worden, weil sie ihre kranke Katze aus finanziellen Gründen nicht vom Tierarzt hat behandeln lassen. Laut Anklage starb der Kater kurz nach dem Tierarztbesuch unter erheblichen Schmerzen. Wie eine Gerichtssprecherin berichtete, ist das Urteil gegen die nicht geständige 29-Jährige bislang nicht rechtskräftig.
Den Ermittlungen zufolge besuchte die Frau im Juni 2024 mit ihrem "Felix" eine Tierklinik, da der Kater nicht mehr fressen wollte und offenbar Schmerzen hatte. Dort sei ein Harnröhrenverschluss diagnostiziert worden, der umgehend behandelt werden müsse. Obwohl die Besitzerin auf die Schmerzen und den möglichen Tod des Katers hingewiesen wurde, lehnte sie die Behandlung ab, da sie ihr zu kostspielig war. Auch wollte sie die den Kater nicht ans Tierheim abgeben, wo "Felix" auf Kosten des Heims behandelt worden wäre. Zwei Tage später war der Kater tot.
Die Halterin wurde wegen Tierquälerei zu 80 Tagessätzen von jeweils 35 Euro verurteilt.