Am Amtsgericht München hat ein Prozess gegen zwei Gefängnismitarbeiter wegen mutmaßlicher Misshandlung einer Gefangenen begonnen. Die beiden Männer sollen in der Frauenabteilung der Justizvollzugsanstalt (JVA) München auf eine nackte Frau eingeschlagen und eingetreten haben. Zu Verhandlungsbeginn äußerten sich die jungen Männer zunächst nicht zu den Vorwürfen. "Es werden heute keine Einlassungen erfolgen", sagte einer der beiden Verteidiger. 

Laut Staatsanwaltschaft befand sich die Frau unbekleidet in einem besonders gesicherten Haftraum, genannt bgh. Obwohl sie ganz ruhig in dem Raum gesessen habe, sollen die beiden Männer auf sie losgegangen sein. Einer der beiden soll ihr mit seinem Stiefel in den Intimbereich und in den Bauch getreten haben. Außerdem soll ihr das Knie in die Rippen gerammt worden sein. Nach dem mutmaßlichen Übergriff wurde die Frau nach Angaben der Ermittler angezogen und in ein anderes Gefängnis verlegt. Es soll Zeugen für den Vorfall geben. 

Nackte Frau in Zelle misshandelt - zwei Münchner JVA-Angestellte vor Gericht

Die beiden Männer sind wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung im Amt angeklagt. Das Amtsgericht hat drei Verhandlungstage angesetzt, das Urteil könnte demnach am 17. März fallen. Es ist nicht der einzige Fall dieser Art, der die bayerische Justiz beschäftigt. Rund eineinhalb Jahre nach dem Bekanntwerden von Misshandlungsvorwürfen in der Augsburger JVA Gablingen hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen drei Justizbeamte erhoben.

Der ehemaligen JVA-Leiterin, ihrer früheren Stellvertreterin sowie einem ehemaligen Mitglied der Sicherungsgruppe des Gefängnisses werden unter anderem Freiheitsberaubung, Nötigung und vorsätzliche beziehungsweise gefährliche Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Die drei Verteidiger der stellvertretenden Gefängnisdirektorin wiesen die Vorwürfe wiederholt zurück. Die Ermittler gehen davon aus, dass die drei Beschuldigten von Januar 2023 bis Oktober 2024 in insgesamt 131 Fällen solche Straftaten begangen haben. 102 Häftlinge seien Opfer der Taten gewesen. Auch im Gablinger Fall stehen die besonders gesicherten Hafträume (bgh) im Fokus.

Wie viele Verfahren dieser Art gegen Justizvollzugsbeamte in Bayern insgesamt laufen oder in den vergangenen Jahren eröffnet wurden, weiß das zuständige Ministerium nach eigenen Angaben nicht. "Dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz liegen keine statistischen Daten zu Ihrer Fragestellung vor", heißt es dazu. "Justizvollzugsanstalten sind keine rechtsfreien Räume. Straftaten im Justizdienst sind inakzeptabel", fügt ein Ministeriumssprecher noch hinzu. Und: "Wenn Straftaten im Amt begangen wurden, werden diese mit aller Konsequenz strafrechtlich verfolgt und mit aller Konsequenz dienstrechtlich belangt."