Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Furth im Wald haben auf der A3 im Bereich Straubing-Bogen insgesamt 1,15 Kilogramm "Potenzhonig" sichergestellt, wie das Hauptzollamt Regensburg mitteilt. Das Produkt aus der Türkei enthielt den verschreibungspflichtigen Wirkstoff Sildenafil. Gegen den Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht besteht, dass gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen wurde.
Die Zöllner kontrollierten einen türkischen Lastwagen. Als sie den Fahrer befragten, behauptete dieser, dass er keine Waren anmelden müsse und auch keine verbotenen Dinge transportiere. Bei der Kontrolle fanden die Beamten jedoch fünf originalverpackte Gläser "Mysem Life Honey" mit jeweils 230 Gramm Inhalt. Laut Aussage des türkischen Fahrers sollte der Honig für seinen Bruder in Deutschland sein.
Schwindel, Sehstörungen, Verdauungsprobleme: Diesen Honig sollte niemand konsumieren
Der sichergestellte Honig ist kein normales Lebensmittel, sondern ein Arzneimittel, das verschreibungspflichtig ist. Der darin enthaltene Viagra-Wirkstoff Sildenafil wird zur Behandlung von Erektionsstörungen eingesetzt. Der Fahrer hatte kein Rezept dafür, schreibt der Zoll. "Bei vermeintlich harmlosen Lebensmitteln mit nicht deklarierten Arzneistoffen ist besondere Vorsicht geboten. Verbraucherinnen und Verbraucher unterschätzen häufig die gesundheitlichen Risiken solcher Produkte", so René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg.
"Den Käufern wird verschwiegen, dass diese scheinbar harmlosen 'Potenz-Honige' tatsächlich Sildenafil oder Tadalafil enthalten. Dabei können beide Wirkstoffe Nebenwirkungen wie Bluthochdruck, Schwindel, Verdauungs- und Sehstörungen hervorrufen. Bei gleichzeitiger Einnahme mit einer Reihe von Herzmedikamenten drohen sogar lebensgefährliche Wechselwirkungen", schreibt das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz. Auch ein Fehler beim Umgang mit dem leeren Honigglas kann fatale Folgen haben - allerdings für Tiere.
Mittel mit diesen Arzneistoffen seien in Deutschland deshalb zulassungs- und verschreibungspflichtig und würden nur unter ärztlicher Aufsicht zur Behandlung von Erektionsstörungen eingesetzt, so die Experten. Sie raten Verbrauchern auch "dringend davon ab, potenzsteigernde Mittel im Internet zu bestellen", heißt es.
Ein Redakteur hat diesen Artikel unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.
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