1. Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil eines jeden Vertrags zwischen der mgo Lokale Medien GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 1, 96050 Bamberg
(im Folgenden inFranken.de oder Auftragnehmer)
und
deren Vertragspartner, (im Folgenden Auftraggeber oder Kunde) welcher entweder eine Agentur oder ein Werbungtreibender (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB) ist und Aufträge für Online Bannerwerbung für ein oder mehrere von der mgo Lokale Medien GmbH & Co. KG betriebenen Onlineportale vergibt (nachfolgend als Anzeige bezeichnet). Zu diesen Online Auftritten gehören die Portale infranken.de, fraenkische-rezepte.de, trauer.infranken.de und immo.infranken.de.
(2)Die AGB ergänzen und modifizieren gegebenenfalls die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Internetportale. Die besonderen Regelungen gehen den Allgemeinen Regelungen im Falle eines inhaltlichen Widerspruchs vor.
(3) inFranken.de erbringt alle Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde AGB verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich per Briefpost oder E-Mail bestätigt wurden. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich. Das Erfordernis der Textform kann nur durch schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.
( 4 )Der Anbieter ist zu Änderungen der AGB berechtigt. Der Auftraggeber wird in diesem Fall rechtzeitig vorab in Textform informiert. Die neuen AGB gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen in Textform widerspricht. Widerspricht der Auftraggeber fristgemäß, besteht der Vertrag unverändert fort, inFranken.de ist aber berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
2. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss
(1) Inhalt des Vertrags zwischen dem Auftragnehmer, inFranken.de, und dem Auftraggeber ist die Veröffentlichung und Gestaltung einer oder mehrerer Anzeigen auf einem der Internetportale von inFranken.de zum Zweck der Verbreitung. Die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Angebot oder der vertraglichen Vereinbarung.
(2) Die Aufträge für Anzeigen können telefonisch und schriftlich per E-Mail oder über das Selbstbuchungstool (lokalwerben.inFranken.de) aufgegeben werden. Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Vertrags oder durch schriftliche oder per E-Mail erfolgte Auftragsbestätigung zustande.
3. Leistungen von inFranken.de
(1) Gegenstand der Leistungspflichten sind ausschließlich die vertraglich vereinbarten Leistungen. Ein wirtschaftlicher Erfolg der Kunden wird angestrebt, aber ist ausdrücklich nicht geschuldet.
(2) Soweit nicht schriftlich vereinbart, sind alle Angebote von inFranken.de freibleibend und unverbindlich. Bestellungen des Auftraggebers stellen verbindliche Angebote dar, die der Anbieter innerhalb von drei Wochen nach Zugang annehmen kann. Internet-Bestellungen (durch E-Mail/ Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend. Pauschalangebote sind bis zum genannten Zeitpunkt verbindlich. Bestellungen des Auftraggebers werden vom Anbieter durch schriftliche Auftragsbestätigung angenommen.
(3) Aufträge für Anzeigen müssen so rechtzeitig bei inFranken.de eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Laufzeitbeginn mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Abbestellungen und Änderungen müssen schriftlich erfolgen und rechtzeitig vor Vertragsausführung eingehen. Im Falle einer verspäteten Anzeigeanlieferung ist eine ordnungsgemäße Erfüllung nicht mehr garantiert und eine Rückvergütung in Form einer Gutschrift nicht möglich.
(4) inFranken.de behält sich die Änderung seiner Dienste und Leistungen vor, sofern dies dem vertraglich geschuldeten Leistungsumfang dient und/oder der technischen Entwicklung und/oder der rechtlichen Entwicklung Rechnung trägt.
4. Pflichten von inFranken.de
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Anzeige. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Anzeige liegt insbesondere vor, wenn die Beeinträchtigung hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/ oder Hardware (z.B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern), durch unvollständige und/ oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) oder durch einen Ausfall des AdServers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des AdServers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent des gebuchten Zeitraums) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2) Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Auftragnehmer (bzw. der von ihm genutzte Anbieter) nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt (einschließlich Epidemien und Pandemien), Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen. Sofern es sich um eine erhebliche Verschiebung handelt, wird der Auftraggeber hierüber informiert.
(3) Bei ungenügender Wiedergabequalität der Anzeigen hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeigen beeinträchtigt wurde. Lässt der Auftragnehmer eine ihr hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Schaltung von Ersatzwerbung für den Auftraggeber unzumutbar oder schlägt diese fehl, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung sowie Rückgängigmachung des Auftrags in Bezug auf den betroffenen (Teil-)Auftrag.
5. Rechte von inFranken.de
(1) Der Auftragnehmer behält sich vor, Werbeaufträge, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses, abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalte in Rechte Dritter eingreifen, gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. Das Ablehnen oder Sperren einzelner Abrufe berührt den Gesamtabschluss nicht. Bei unklaren Anzeigen oder nicht geeigneten Texten behält sich die Agentur vor, Änderungen oder Streichungen vorzunehmen, wenn aus Zeitgründen eine Rückfrage bei dem Auftraggeber nicht möglich ist.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Anzeigenvorlagen abzulehnen sofern deren Beschaffenheit nicht den vorgegebenen Bedingungen für digitale Druckunterlagen entsprechen.
(3) Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
(4) Sofern beim Auftraggeber personenbezogene oder personenbeziehbare Daten aus dem Zugriff auf die von ihm für Onlineangebote bereitgestellter Anzeige anfallen, darf der Auftraggeber diese Daten im Rahmen der jeweiligen Kampagne auswerten. Diese Auswertung darf nur die Daten umfassen, die durch Werbeschaltungen auf den Onlineangeboten von mgo Lokale Medien GmbH & Co. KG generiert worden sind.
(5) Die Agentur behält sich vor, einen Dritten mit der Auftragsabwicklung zu beauftragen. Er übermittelt dann die Auftragsdaten ausschließlich zu dem vorbenannten Zweck der Auftragsbearbeitung und Auftragsabwicklung.
6. Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtzeitige Lieferung fehlerfreier Unterlagen und Anzeigen. Anzeigenaufträge können nur elektronisch (per E-Mail) übermittelt werden. Die vom Auftragnehmer gegebenenfalls vorgegebenen technischen Spezifikationen sind zu beachten. Eine redaktionelle oder technische Nachbereitung durch den Auftragnehmer findet nicht statt. Die Anlieferung offener Daten erfolgt auf eigenes Risiko des Auftraggebers.
(2) Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt und die Anzeige weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzt. Dazu zählen insbesondere keine pornographischen, gewalt- oder kriegsverherrlichende bzw. persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte.
(3) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Anzeige frei. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen und etwaige Kosten der Verteidigung zu übernehmen.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine Systeme so einzurichten, dass bei Datenübermittlung weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme bei inFranken.de beeinträchtigt werden.
(5) Änderungen der Vertragsdaten (z. B. Firmierung, Anschrift) müssen dem Vertragspartner unverzüglich angezeigt werden.
(6) Der Auftraggeber hat zu dulden, dass die Agentur unter Umständen auch Anzeigen für Mitbewerber annimmt und veröffentlicht. Ein Ausschluss kann weder für einen bestimmten Zeitraum noch für eine bestimmte Positionierung auf der Website zugesichert werden.
(7) Für die rechtzeitige und einwandfreie Übermittlung einer fehlerfreien Datei ist der Auftraggeber verantwortlich. Fehlerhaft übergebene digitale Anzeigenunterlagen bzw. beschädigte Datenträger gehen ebenso zu Lasten des Auftraggebers wie der Ausfall des Übertragungsweges.
(8) Durch die Erteilung von Anzeigen verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der Veröffentlichung beziehen, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
7. Beanstandung, Gewährleistung, Verjährung
(1) Der Auftraggeber wird die Werbemaßnahme nach dem Ersterscheinungstermin unverzüglich prüfen und etwaige Mängel in Textform rügen. Mängel, die offen zutage liegen, so dass sie auch dem nicht fachkundigen Auftraggeber ohne besondere Aufmerksamkeit sofort auffallen, sind innerhalb von 5 Werktagen nach Erscheinen anzuzeigen. Mängel, welche nicht sofort erkennbar sind, sind innerhalb derselben Frist nach Kenntniserlangung anzuzeigen.
(2) Gewährleistungsansprüche verjähren, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und sofern nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde inFranken.de wegen eines Mangels nur in Anspruch nehmen, sofern dieser Mangel arglistig verschwiegen wurde.
(3) Ist der Liefergegenstand zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den Auftraggeber übergeht, mit Fehlern behaftet oder fehlen zu dieser Zeit zugesicherte Eigenschaften, so ist der Auftragnehmer nach eigener Wahl berechtigt nachzuerfüllen.
8. Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Die zwischen inFranken.de und dem Auftraggeber vereinbarte Vergütung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
(2) Der Rechnungsbetrag wird mit dem Erscheinen der Anzeige sofort zur Zahlung fällig. Er ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Termin des Erbringens der Leistung anlaufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist, Vorauszahlung oder Lastschriftverfahren vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Soweit das Lastschriftverfahren als Zahlungsmittel vereinbart wurde, ist es möglich, dass die Forderung innerhalb eines Tages nach Information des Kunden über die Vorabankündigung (Pre-Notification) zur Zahlung fällig wird und eingezogen werden kann.
(3) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird nicht ausgeschlossen (§288 BGB). Der Auftragnehmer kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen.
(4) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit und vorausgegangener Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer auch während der Laufzeit des Vertrages das Erscheinen weiterer Anzeige ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und/oder von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
(5) Die Rechnungstellung und Zahlungsabwicklung erfolgt durch die Medienkraft Verstärker GmbH, Gutenbergstraße 1, 96050 Bamberg. Kundendaten werden im Rahmen der Zahlungsabwicklung soweit erforderlich an die Medienkraft Verstärker GmbH übermittelt. Die Zahlungsdaten sowie die Bestätigung, dass die Zahlungsdaten zutreffend sind, werden unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzgesetze zur Durchführung der Zahlungsabwicklung von der Medienkraftverstärker GmbH erhoben, verarbeitet und an die Bank übermittelt.
9. Rechtsinhaberschaft, Rechteeinräumung
Der Auftraggeber überträgt inFranken.de sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Zugänglichmachung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien. Diese Rechtseinräumung ist an bei der Vertragserfüllung eingebundene Dritte unterlizenzierbar. Die Rechteeinräumung erfolgt zeitgleich mit dem Vertragsschluss.
Bei der Erstellung der “Smart Ad” wird der Verlag oder dessen Unterauftragnehmer zur Aufwertung der Inhalte aus Print nach eigenem Ermessen die Online-Anzeige wie die Landingpage mit Daten und Bildern aus der Webseite oder den Social Media Profilen des Anzeigenkunden aufwerten und ergänzen. Der Verlag bzw. deren Auftragnehmern wird für die jeweiligen Leistungen ein Nutzungsrecht eingeräumt, dessen Art und der Umfang die bestimmungsgemäße Nutzung ermöglicht. Im Falle der Beendigung einzelner Leistungen, endet das jeweils übertragene Nutzungsrecht. Der Anzeigenkunde räumt dem Verlag und deren Unterauftragnehmern soweit möglich ein unentgeltliches, weltweites, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an allen Texten und Bildern und weiteren Inhalten, die für die Leistungserbringung erforderlich sind, für die Dauer der Vertragsdurchführung ein. Sollte eine Rechtsübertragung im Einzelfall nicht möglich sein, stellt der Anzeigenkunde den Verlag und dessen Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei und ersetzt diesen Schäden und die erforderlichen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Verletzung Rechten Dritter entstehen.
10. Rechtsfolgen bei Rechtsverletzung oder Gefährdung durch den Auftraggeber
(1) inFranken.de kann Anzeigen ganz oder teilweise löschen oder sperren, wenn Systeme abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit der Systeme des Auftragnehmers beeinträchtigt werden.
(2) Wenn Anzeige aus diesen Gründen gesperrt werden, besteht der Entgeltanspruch von inFranken.de fort. Bei schuldhaften Verstößen ist der Auftragnehmer berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.
(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung in Verzug befindet.
- dass der Kunde gegen die Pflichten aus 6. und 8 (2) verstößt.
- der Kunde Inhalte verwendet, welche das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit der Systeme des Auftragnehmers beeinträchtigen.
- wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
(5) Stornierung
Aufträge für Online-Anzeigen können bis spätestens zum vereinbarten Datenanliefertermin vor dem vereinbarten Schaltungstermin kostenlos storniert werden. Erfolgt die Stornierung später und hat der Auftragnehmer schon alle Vorkehrungen für die Schaltung der Online-Werbung getroffen, so ist die volle Vergütung zu leisten. Ist die Schaltung der Anzeige noch in Vorbereitung, kann der Verlag die Erstattung der bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallenen Kosten verlangen. Die Stornierung muss schriftlich oder in Textform (per E-Mail) erfolgen.
11. Haftung, Schadensersatz
(1) Fehler im Sinne der Gewährleistung sind ausschließlich reproduzierbare Fehler, deren Ursache in Qualitätsmängeln der Leistungen von inFranken.de liegt. Kein Fehler ist insbesondere eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Störungen des Internets, Ladefehlern, Fehlbedienung, unzulässigen oder schadhaften Daten etc. resultiert.
(2) Sind etwaige Mängel bei den Anzeigen nicht offenkundig, sondern werden erst bei Veröffentlichung deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Schaltung auf den Fehler hinweist. Dies gilt auch für zu spät mitgeteilte Abbestellungen von Wiederholungsanzeigen.
(3) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden (unabhängig von deren Rechtsgrundlage) sowie für vergeblich getätigte Aufwendungen haftet inFranken.de lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Pflichtverletzung durch den Auftraggeber, seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern oder auf einer Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, vertraglichen Nebenpflichten sowie auf der Vornahme von unerlaubten Handlungen basieren. Für eine schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, haftet der Auftragnehmer auch dann, wenn es sich um lediglich leichte Fahrlässigkeit handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbesondere eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei nicht wesentlichen Vertragspflichten. Insbesondere haftet inFranken.de auch nicht für Leistungsstörungen außerhalb ihrer Risikosphäre, insbesondere bei Störungen im Internet, in Folge höherer Gewalt (einschließlich Epidemien und Pandemien) oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall.
(4) Die Haftung ist außer bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten, der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch den Auftragnehmer, seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypische und vorhersehbare Schaden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schaden, insbesondere entgangenen Gewinn.
(5) Der Anbieter haftet nicht für Verluste, die dem Auftraggeber durch seine fehlende Mitwirkung bei der Erfüllung des Auftrages entstehen.
(6) Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet inFranken.de insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(7) Die Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen wird nur bis zur Schnittstelle in Internet gewährleistet. Für Mängel und Schäden außerhalb der Einflussmöglichkeiten des Auftraggebers wird keine Haftung übernommen.
(8) Eine Haftung von inFranken.de für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und des Telekomuniaktionsgesetzes bleiben unberührt.
12. Abtretungsverbot, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
(1) Der Auftraggeber ist zur Abtretung der aus dem jeweiligen Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit ausdrücklicher Zustimmung von inFranken.de berechtigt. Soweit anwendbar bleibt § 354a HGB unberührt.
(2) Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtkräftig festgestellt ist.
13. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt und hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.
14. Übertragung von Leistungen
Der Auftragnehmer kann die ihm obliegenden Leistungen persönlich erbringen oder von ihm sonst beauftragte Dritte erbringen lassen. Dies gilt nicht, wenn und soweit abweichende Regelungen ausdrücklich und schriftlich getroffen sind.
15. Überlassene Materialien und Sicherheitskopie
(1) Für überlassene Datenträger und sonstiges Material, das einen Monat nach Erledigung des Auftrages nicht zurückgefordert wird, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Der Transport geht zu Lasten des Auftraggebers.
(2) Ebenso ist die Erstellung von Sicherungskopien und die Archivierung von zur Verfügung gestellten Materialien, Dateien etc. Sache des Auftraggebers.
(3) Die Pflicht des Auftragnehmers zur Aufbewahrung der Anzeige endet 2 Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.
16. Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit den jeweiligen Verträgen zugänglich werdenden Informationen vertraulich zu behandeln und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten – ohne schriftliche Einwilligung der anderen Partei weder an Dritte weiterzuleiten noch Dritten in irgendeiner Weise zugänglich zu machen. Dies gilt auch über die Laufzeit und nach Beendigung des Vertrags.
17. Wirksamkeit
Sollten eine oder mehrere Vereinbarungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Vereinbarungen davon unberührt.
18. Datenschutz
(1) Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Der Anzeigenauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Für detaillierte Informationen bezüglich des Datenschutzes wird auf unsere Datenschutzerklärung verwiesen. Diese erläutert Ihnen, welche persönlichen Daten wir von Ihnen erheben, wofür wir diese verwenden, wann wir diese löschen und wie Ihre Daten durch Sicherheitsmaßnahmen bestmöglich geschützt werden. Zudem teilen wir Ihnen die jeweilige Rechtsgrundlage mit, die uns die entsprechende Datenverarbeitung erlaubt. Außerdem werden Sie über Ihre gesetzlich festgelegten Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung dieser Daten informiert. Die Datenschutzerklärung finden Sie unter: https://www.infranken.de/datenschutz/datenschutz-art-3144
(2) Bei der Beauftragung Dritter verwenden wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
19. Verbraucherstreitbeilegungsverfahren
Die mgo Lokale Medien GmbH & Co. KG als Vertragspartner des Auftraggebers nehmen nicht am Verbraucherschlichtungsverfahren teil (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG). Gemäß der Verordnung über Online- Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten finden Sie die EU-Website zur Online-Streitbeilegung hier: http://ec.europa.eu/consumers/odr/